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Aussiedler
Allgemeine Informationen
Als Aussiedler bezeichnet man Zuwanderer mit deutschen Wurzeln aus den Gebieten Danzig, Estland, Lettland, Litauen, die Sowjetunion, Polen, die Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Jugoslawien, Albanien und China, die vor dem 1.Januar 1993 diese Gebiete verlassen haben. Später zugezogene werden Spätaussiedler genannt.
Weiterführende Informationen
Die Voraussetzungen zur Anerkennung der Spätaussiedlerschaft sind im Bundesvertriebenengesetz festgelegt.