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Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Wahlberechtigt ist entsprechend den Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes (BWG), wer am Wahltag

  1. Deutsche/ Deutscher im Sinne des Art. 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat (also spätestens am 23. Februar 2007 geboren ist)
    und
  3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

Alle aufgrund der Eintragung im Melderegister zum Stichtag 12. Januar 2025 Wahlberechtigten werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 24. Januar 2025 an alle Wahlberechtigten versendet. Wer bis zum 1. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, setzt sich bitte mit dem Wahlbüro in Verbindung (siehe Infokasten KONTAKT).


Aktuelle Nachrichten:

10.02.2025: Direktwahl im Rathaus ab sofort möglich »

14.02.2025: Bundestagswahl 2025: Wahlbriefe jetzt zur Post oder zum Wahlamt bringen »


Briefwahl

>>>ONLINE-BRIEFWAHLANTRAG<<< (dieser steht bis zum 20.02.2025, 15:00 Uhr, zur Verfügung)

Ihnen stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, Briefwahl zu beantragen:

  1. Der einfachste und schnellste Weg ist der Online-Briefwahlantrag (auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie auch einen QR-Code zum Online-Briefwahlantrag).

  2. Sie können auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung den vorgedruckten Wahlscheinantrag nutzen.

  3. Natürlich ist es auch möglich, die Briefwahlunterlagen formlos per Brief oder per E-Mail an wahl@wilnsdorf.de unter Angabe des Nachnamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) zu beantragen. 

Die Anschrift des Wahlbüros lautet:

Gemeinde Wilnsdorf 
Wahlbüro
Marktplatz 1
57234 Wilnsdorf

Wer verreisen möchte und vor der Wahl nicht mehr zurückkehrt, sollte zusätzlich die Reiseanschrift angeben. Um Wahlmissbrauch zu vermeiden, dürfen nach geltendem Wahlrecht telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden.

Es wird jedoch empfohlen, die den Online-Briefwahlantrag zu nutzen oder die Wahlbenachrichtigung abzuwarten, da diese das offizielle Formular enthält. Achten Sie darauf, dass der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. 

Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl wurde der Zeitraum für die Ausübung der Briefwahl deutlich verkürzt, sodass Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab Freitag, den 7. Februar 2025, verschickt werden können.

Wichtig ist, dass der rote Wahlbrief inkl. der Stimmzettel bis spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr, im Rathaus Wilnsdorf, Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf, eingegangen ist.

Selbstverständlich besteht wie immer auch die Möglichkeit, anstelle der Briefwahl Ihre Stimme am Wahlsonntag direkt im Wahllokal abzugeben. Angesichts des verkürzten Zeitrahmens für die Briefwahl würde die Gemeinde Wilnsdorf es sehr begrüßen, wenn möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

Deutsche im Ausland

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind und an der Bundestagswahl teilnehmen möchten, müssen bis zum 2. Februar 2025 in das Wählerverzeichnis eingetragen sein. Weitere Informationen und die Formulare für die Antragstellung finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin.

Wahlbüro im Rathaus Wilnsdorf

Das Wahlbüro befindet sich in Zimmer 60 im 2. Obergeschoss des Wilnsdorfer Rathauses. Es ist barrierefrei über einen Fahrstuhl erreichbar.

Die Öffnungszeiten des Wahlbüros:

Mo - Mi

07:30 - 16:00 Uhr

Do

07:30 - 18:00 Uhr

Fr

07:30 - 12:00 Uhr