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Kommunalwahlen 2025 - Stichwahl um das Amt des Landrates/der Landrätin

Diese Webseite wird fortlaufend aktualisiert.


Im Nachgang zu den Kommunalwahlen vom 14.09.2025 findet am 28.09.2025 eine Stichwahl zur Wahl des Landrats/ der Landrätin zwischen Amtsinhaber Andreas Müller (SPD) und Herausforderin Susanne Otto (CDU)  statt.

Aktuelle Nachrichten:

29.09.2025
Kreishaus Siegen-Wittgenstein
Andreas Müller (SPD) bleibt Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein. Der Amtsinhaber konnte sich gestern bei der Stichwahl gegen Susanne Otto (CDU) durchsetzen. Er gewann 62,20% der Stimmen. Mehr
14.09.2025
Wahlleiter Johannes Schneider (l.) gratuliert Bürgermeister Hannes Gieseler zur Wiederwahl
Am Sonntag waren rund 17.000 Wilnsdorferinnen und Wilnsdorfer zur Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters, des Gemeinderats, der Landrätin/ des Landrats und des Kreistags aufgerufen. Mehr

Alle Informationen auf einen Blick:

Briefwahl

Für die Briefwahl gelten die gleichen Vorschriften wie bei der Hauptwahl.

Alle Wählerinnen und Wähler, die im Wahlscheinantrag bereits angegeben haben, dass sie auch an der Stichwahl per Briefwahl teilnehmen möchten, erhalten automatisch neue Briefwahlunterlagen. Eine erneute Beantragung ist nicht erforderlich! 

Seit Mittwoch, 24. September 2025, 12.00 Uhr, werden Briefwahlanträge nicht mehr online oder per E-Mail entgegengenommen, weil eine rechtzeitige Zustellung durch die Post nicht mehr gewährleistet werden kann.

Selbstverständlich haben Sie aber auch nach diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen im Wahlbüro zu beantragen oder dort direkt Ihre Stimme abzugeben (s. nachfolgenden Punkt).

BRIEFWAHL PERSÖNLICH IM WAHLBÜRO BEANTRAGEN

Das Wahlbüro befindet sich in der 2. Etage des Rathauses (Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf), Zimmer 60 und ist zu folgenden Uhrzeiten geöffnet:

  • Mo – Mi: 07.30 – 16.00 Uhr
  • Do: 07.30 – 18.00 Uhr
  • Fr: 07.30 – 12.00 Uhr
  • Freitag, 26. September: 07.30 – 15.00 Uhr

Sie haben auch die Möglichkeit, direkt vor Ort im Wahlbüro zu wählen (bis Freitag, 26. September, 15 Uhr). 

Um Wahlmissbrauch zu vermeiden, dürfen nach geltendem Wahlrecht telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden!

Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Empfangnahme berechtigt sein. Die Berechtigung kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erklärt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten; dies hat sie vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.

Wichtige Hinweise zu Wahlscheinen:

Wahlscheine können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tag vor der Stichwahl (= Freitag, 26. September 2025), 15.00 Uhr, beantragt werden. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann ein Wahlschein auch noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.

Versichert eine Wahlberechtigte/ ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihr/ ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie/ er ihn verloren hat, kann ihr/ ihm bis zum Tage vor der Wahl (= Samstag, 27. September 2025), 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Rechtzeitige Rücksendung des Wahlbriefs (roter Umschlag)

Der rote Wahlbrief muss bis spätestens am Wahlsonntag, 28. September 2025, 16.00 Uhr, im Rathaus Wilnsdorf, Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf, eingegangen sein. Werfen Sie ihn vorher gerne direkt in den Rathausbriefkasten oder geben sie ihn zu den Öffnungszeiten am Empfang ab.

Falls Sie den Wahlbrief per Post zurücksenden wollen, muss er spätestens am Donnerstagmorgen, 25. September in einen Briefkasten der Post eingeworfen oder in einer Filiale abgegeben werden. 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Stichwahl sind die Wilnsdorferinnen und Wilnsdorfer, die auch bei der Kommunalwahl am 14. September 2025 wahlberechtigt waren. 

Wahlberechtigt für die Wahl in einem Wahlgebiet ist, wer am (Haupt-)Wahltag (14.09.2025)

- Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat (= spätestens am 14.09.2009 geboren),
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (= also seit dem 29.08.2025) in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat und
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Keine neue Wahlbenachrichtigung!

Ihre bereits erhaltene Wahlbenachrichtigung bleibt auch für die Stichwahl gültig. Es werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versandt! Falls Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr besitzen, können Sie trotzdem an der Stichwahl teilnehmen. Nehmen Sie einfach Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Stimmabgabe ins Wahllokal mit. 

Wahlbüro

Im Wahlbüro können Sie Briefwahlunterlagen beantragen oder direkt wählen. Bringen Sie dazu bitte einen Ausweis und - sofern noch vorhanden - die Wahlbenachrichtigung mit. 

Das Wahlbüro ist in der 2. Etage, Zimmer 60 zu finden und zu folgenden Uhrzeiten geöffnet:

  • Mo – Mi: 07.30 – 16.00 Uhr
  • Do: 07.30 – 18.00 Uhr
  • Fr: 07.30 – 12.00 Uhr
  • Freitag, 26. September: 07.30 – 15.00 Uhr

Wahllokalsuche

Für jeden Stimmbezirk wird ein Wahllokal eingerichtet. Es handelt sich um dieselben Wahllokale wie bei der Hauptwahl. Die Adresse Ihres Wahllokals können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen oder aber Sie geben den Namen Ihrer Straße in diese interaktive Wahllokalsuche ein:

» zur Wahllokalsuche   

Alle Wahllokale sind am Tag der Stichwahl (28. September 2025) von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Infos in leichter Sprache und für Menschen mit Behinderung

Sie suchen weiterführende Informationen über die Kommunalwahlen 2025 in Nordrhein-Westfalen oder benötigen barrierefreies Material als Unterstützung? Unter folgenden Links finden Sie nützliche Materialien und Informationen:

Broschüre „Wahlen schnell erklärt. Ihre Stimme zählt!“ der Landeszentrale für politische Bildung NRW:
eine verständliche Einführung in die Kommunalwahlen, ihre Bedeutung und den Ablauf.
https://www.politische-bildung.nrw/buchbestellung/publikationsverzeichnis/print/einfach-waehlen-gehen-ihre-stimme-zaehlt

Informationen des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen e.V.:
Materialien in barrierefreien Formaten, u. a. in Brailleschrift und Audio
https://www.bsvw.org/kommunalwahl2025/

„Du hast die Wahl“ – Erklärfilm zum Wählen
ein Erklärvideo von den Kompetenzzentren selbstbestimmt Leben (KSL) zur Kommunalwahl 
ohne Gebärdensprache: https://youtu.be/OenoYckPwSw?feature=shared
mit Gebärdensprache: https://youtu.be/DwKgM-2LQRo?feature=shared