Untersuchungsberechtigungsscheine
Allgemeine Informationen
Vor Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses müssen sich Jugendliche unter 18 einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Hierzu können sie einen Untersuchungsberechtigungsschein beantragen. Die Beantragung ist kostenfrei, die Kosten für die Untersuchung übernimmt das Land. Es besteht freie Arztwahl.
Weiterführende Informationen
Alle Informationen zu der Untersuchung und dem Jugendarbeitsschutzgesetz finden Sie hier
Die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheines ist nur noch online möglich:
Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.
Was wird für die Beantragung benötigt?
Bei der Online-Beantragung benötigen Sie die freigeschaltete Onlineausweisfunktion Ihres Ausweisdokuments.