Beratung zu Vorsorgevollmachten
Auch wenn es gerne verdrängt wird: Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in eine Lage geraten, in der er oder sie wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Daher ist es wichtig, bereits frühzeitig Vorsorge zu treffen.
Mittels einer Vorsorgevollmacht kann man eine Person des Vertrauens bevollmächtigen, bestimmte Angelegenheiten zu regeln, wie Bankgeschäfte oder den Abschluss bzw. die Kündigung eines Vertrages. Werden die Unterschriften auf der Vorsorgevollmacht durch die Betreuungsbehörde oder einen Notar beglaubigt, erlangt das Dokument größere Rechtssicherheit.
Die Senioren-Service-Stelle der Gemeinde Wilnsdorf berät gern zu allen Fragen der Vorsorgevollmacht. Auf Wunsch vermittelt Mitarbeiterin Jutta Schmidt auch einen Termin zur Beglaubigung des Dokuments. Das geschieht durch einen Mitarbeiter der Betreuungsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein, der viermal im Jahr ins Wilnsdorfer Rathaus kommt, das nächste Mal im Mai.
Termine zur Beglaubigung werden im Rahmen des Beratungsgesprächs durch die Senioren-Service-Stelle vergeben. Interessierte wenden sich bitte an Jutta Schmidt/ Senioren-Service-Stelle, Tel. 02739 802-129 oder per Mail an j.schmidt@wilnsdorf.de.