Seiteninhalt

12.09.2023

Hinweis: Öffentliche Bekanntmachung

Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre gem. §§ 14 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 8 „Dörrstruth" der Gemeinde Wilnsdorf, Ortsteil Anzhausen

Der Rat der Gemeinde Wilnsdorf hat am 07.09.2023 eine Veränderungssperre gem. §§ 14 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 8 „Dörrstruth" der Gemeinde Wilnsdorf, Ortsteil Anzhausen, beschlossen.

Das Plangebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes, zugleich Geltungsbereich der Veränderungssperre, liegt westlich der Deuzer Straße und nördlich der vorhandenen Bebauung an der Haegerstraße im Ortsteil Anzhausen.

Die Veränderungssperre dient der Sicherung der Planung der Gemeinde Wilnsdorf zur Entwicklung eines Wohngebietes in dem betreffenden Bereich. 

Die Bekanntmachung der Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre mit allen Details ist für die Dauer einer Woche an der Bekanntmachungstafel im Rathaus Wilnsdorf, Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf, angeschlagen.

Sie kann darüber hinaus auf dieser Seite eingesehen werden (s. Infokasten "Dokumente").

Wilnsdorf, 13. September 2023

Hannes Gieseler
Bürgermeister