April 2014: Rat will Ausweisung neuer Konzentrationszonen in zwei Bereichen vorantreiben
Der Rat der Gemeinde Wilnsdorf stellte am 10. April 2014 die Weichen für die weitere Windkraftplanung. Einstimmig beschloss das Gremium, in zwei von drei bisher näher in Betracht gezogenen Suchbereichen die Ausweisung neuer Konzentrationszonen für Windenergienutzung voranzutreiben: auf der Kalteiche bei Wilnsdorf (als Erweiterung der bereits vorhandenen Zone) und der Gernsbacher/ Tiefenrother Höhe bei Gernsdorf/ Rudersdorf/ Wilgersdorf. Die Planungen für den dritten Suchbereich Hohe Roth/ Haferhain bei Anzhausen/ Flammersbach werden eingestellt.
„Damit formuliert der Rat nunmehr sein konkretes Planungsziel: Er spricht sich für den weiteren Ausbau der Windkraftnutzung in den zwei benannten Arealen aus“, fasst Bürgermeisterin Christa Schuppler zusammen. Zugleich signalisiere der Beschluss, dass die Landes- und Bundesziele zur Energiewende mit einer bürgerverträglichen Planung umgesetzt werden können. „Die Gemeinde Wilnsdorf will ihren Beitrag leisten, aber eben nicht um jeden Preis“, sagt Schuppler.
Detaillierte Bewertungsmatrix für alle Suchbereiche
Der Beschluss des Rates basiert auf einer umfangreichen Bewertung der drei Suchbereiche, die die Verwaltung vorgenommen hatte. Für jedes Areal wurden geprüft und beurteilt: der Beitrag zum Klimaschutz, die Wirtschaftlichkeit, das Schutzbedürfnis der Bevölkerung gegen optische und akustische Immissionen (Lärm, Schattenwurf, optisch bedrängende Wirkung der Anlagen), Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes, mögliche Auswirkungen auf Naherholung und Tourismus sowie durch Natureingriffe, die der Bau und Betrieb der Anlagen verursacht.
Die Bewertung dieser sogenannten weichen Faktoren liefert der Gemeinde Wilnsdorf die entscheidende Beurteilungsgrundlage, um entsprechend der Zielsetzung des gemeindlichen Standortsuchprozesses eine verträgliche Planung zu organisieren, die insbesondere Rücksicht auf die Perspektive der Bürger nimmt.
Vorbeugender Immissionsschutz
Die Bewertung ergab nach derzeitigem Planungsstand die beste Eignung für den Bereich Kalteiche, gefolgt von dem Bereich Gernsbacher/ Tiefenrother Höhe. Der Bereich Hohe Roth/ Haferhain erfuhr eine deutlich schlechtere Einstufung, was letztendlich zu seinem Ausschluss für die weitere Planung führte. Zu begründen ist dieses Ergebnis insbesondere mit den Anforderungen an den vorbeugenden Immissionsschutz: Da die möglichen Anlagenstandorte im Suchbereich Hohe Roth/ Haferhain zum Teil nur 1.000 m entfernt von Wohngebieten liegen, wäre dortmit den vergleichsweise stärksten optischen und akustischen Beeinträchtigungen zu rechnen.
Demgegenüber bieten die Bereiche Kalteiche und Gernsbacher / Tiefenrother Höhe, wo nach bisherigen Überlegungen jeweils 3 neue Windkraftanlagen denkbar wären, die Möglichkeit, einen Abstand von mind. etwa 1.500 m zu Wohngebieten einzuhalten.
Einleitung der förmlichen Bauleitplanung
Als nächsten Schritt bereitet die Verwaltung nun die Einleitung der förmlichen Bauleitplanung (Änderung des Flächennutzungsplanes, ggf. ergänzende Bebauungspläne) für weitere Windkraftkonzentrationszonen auf der Kalteiche und der Gernsbacher/ Tiefenrother Höhe vor. Ziel ist es, dem neuen Rat im Herbst 2014 einen entsprechenden Beschluss vorzulegen.
Im Zuge der förmlichen Bauleitplanung werden anschließend etliche Fachbehörden als Träger öffentlicher Belange von der Gemeinde beteiligt und können Stellungnahmen abgeben. Auch die Bürger erhalten weitere Beteiligungsmöglichkeiten. Sie können sich über die konkreten Planentwürfe informieren und auch Anregungen vortragen. Die Beteiligungsmöglichkeiten werden zu gegebener Zeit von der Gemeinde Wilnsdorf öffentlich bekanntgemacht.