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Lärmaktionsplanung

Lärm ist in dichtbesiedelten Räumen eines der größten Umweltprobleme. Wachsende Mobilität und verändertes Freizeitverhalten haben dazu geführt, dass für viele Bürgerinnen und Bürger die Lärmbelastung heute deutlich höher liegt als noch vor 15 oder 20 Jahren.

Die Umgebungslärmrichtlinie der EU verfolgt das Ziel, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen.

Unter "Umgebungslärm" im Sinne der EU-Richtlinie versteht man „unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht“. Nicht unter die Regelung der Umgebungslärmrichtlinie fallen z.B. Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz, Lärm durch Tätigkeiten innerhalb der Wohnung.

Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht erfolgte mit den §§ 47 a-f im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Verordnung über Lärmkartierung (34. BImSchV).

Lärmkarten dokumentieren Lärmbelästigungen

Gemäß § 47c BImSchG sind Lärmkarten zu erstellen, auf deren Grundlage die ggf. bestehenden Lärmbelastungen in den einzelnen Kommunen deutlich werden. In NRW wurden die Berechnungen sowie die daraus resultierenden Lärmkarten vom Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erstellt. Die Ergebnisse der Lärmkartierung für den Straßenverkehr sind im Internet unter http://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de veröffentlicht.

Anhand der erstellten Lärmkarten muss die zuständige Behörde prüfen, inwieweit signifikante Lärmbelastungen im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie vorliegen und Lärmaktionspläne aufzustellen sind. Zuständige Behörden in diesem Sinne sind die Städte und Gemeinden.

Überörtliche Straßen: Lärmaktionsplan für Gemeinde Wilnsdorf

Aufgrund der festgestellten Überschreitungen der Auslösewerte wurde ein Lärmaktionsplan unter Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet, der am 17.09.2015 vom Rat der Gemeinde Wilnsdorf beschlossen und am 16.05.2024 zum zweiten Mal fortgeschrieben. Zur Fortschreibung gelangen Sie über den Infokasten "interne Links".

Bundesweiter Lärmaktionsplan für Haupteisenbahnstrecken des Bundes

Für die Hauptschienenwege in der Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamtes stellt sich die Situation wie folgt dar: Seit dem 01.01.2015 ist für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb der Ballungsgebiete das Eisenbahnbundesamt (EBA) zuständig. Der bundesweite Lärmaktionsplan ist unter Beteiligung der Öffentlichkeit Mitte 2016 fertiggestellt worden und auf den entsprechenden Internet-Seiten des EBA öffentlich einsehbar.

Insofern ist auch die durch das Gemeindegebiet Wilnsdorf verlaufende Bahnstrecke „Hagen-Siegen-Gießen-Frankfurt“ von den Untersuchungen betroffen. Die Gemeinde Wilnsdorf liegt mit Teilen der Wohnbebauung in den Ortsteilen Wilnsdorf - Niederdielfen und Wilnsdorf - Rudersdorf im lärmtechnischen Einflussbereich dieser DB - Strecke.

Grundsätzlich sind die von den Haupteisenbahnstrecken ausgehenden Lärmbelastungen in einer bundesweiten Prioritätenliste berücksichtigt worden. Die Einstufung der Gebiete in der Gemeinde Wilnsdorf ist nicht von vorrangiger Bedeutung bzw. hoher Priorität, so dass derzeit vom Eisenbahnbundesamt hier keine konkreten schallschutztechnischen Maßnahmen geplant sind. Vielmehr werden diese Bereich über eine Streckenlänge von 1,9 km in Wilnsdorf-Niederdielfen und 1,1 km in Wilnsdorf-Rudersdorf zusammen mit Gebieten in Siegen über eine Gesamtlänge von insgesamt 12,1 km zu einem späteren Zeitpunkt mittels eines schalltechnischen Gutachtens untersucht werden. Auf Grundlage dieser Untersuchung werden dann schallschutztechnische Betrachtungen vom Eisenbahnbundesamt angestellt werden. Der Zeitpunkt dieser Untersuchung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

Bislang wurden  auf Bundesebene folgende Maßnahmen zur Lärmminderung an bundeseigenen Schienenwegen ergriffen:

Lärmabhängiges Trassenpreissystem
Mit dem Fahrplanwechsel 2012/2013 hatte die DB Netz AG das lärmabhängige Trassenpreissystem für Güterzüge eingeführt. Auf die regulären Trassenentgelte wird seit Juni 2013 ein Aufschlag erhoben, wenn in einem Güterzug nicht überwiegend „leise“ Güterwagen eingestellt sind. Zusätzlich erhalten Güterwagenhalter, die einen vorhandenen Güterwagen von lauter auf leise Technik umrüsten, vom Bund einen laufleistungsabhängigen Bonus beim Einsatz eines umgerüsteten Güterwagens auf dem Streckennetz bundeseigener Eisenbahnen. Näheres hierzu regelt die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fortgeschriebene Förderrichtlinie „Lärmabhängiges Trassenpreissystem“ vom 17.10.2013.

Umrüstung lauter Züge auf LL-Sohlen (Flüsterbremsen),
welche beim Bremsvorgang die Räder glätten und so das Fahrgeräusch des Zuges erheblich senken.

Lärmsanierungsprogramm
Zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes ist in Zusammenarbeit mit der Deutsche Bahn AG (DB AG) ein Gesamtkonzept für die   Lärmsanierung erarbeitet worden. Bevorzugt werden Streckenabschnitte saniert, bei denen die Lärmbelastung besonders hoch ist und an denen viele Anwohnerinnen und Anwohner betroffen sind. Hierzu wurde ein Gesamtkonzept der Lärmsanierung entwickelt.