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Der elektronische Personalausweis hat nicht nur das praktische Format einer Scheckkarte, er bietet darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt. Ähnlich wie beim elektronischen Reisepass ist im Inneren des Dokuments ein winziger Computerchip untergebracht. Damit werden die neuen elektronischen Funktionen realisiert. Auf diesem Chip werden auch die auf der Karte aufgedruckten Daten noch einmal abgelegt.
Die Aufnahme biometrischer Merkmale sorgt für einen eindeutigen Nachweis der Identität der Inhaber. Erforderlich ist ein biometrisches Lichtbild wie es bisher schon beim Reisepass notwendig war. Das Gesicht muss zentriert als Frontaufnahme und mit offenen deutlich sichtbaren Augen erkennbar sein. Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke aufgenommen. Die Fingerabdrücke werden nur elektronisch auf dem Chip gespeichert und nicht aufgedruckt. Diese Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdruck dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie Polizei, Pass- und Ausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Personalausweises und Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.
Der neue elektronische Identitätsnachweis (eID-Funktion) ermöglicht es den Ausweisinhabern als Nutzern, beispielsweise in Online-Shops einzukaufen, Bankgeschäfte zu tätigen und Versicherungen abzuschließen. Anbieter dieser Dienste müssen die erforderlichen Berechtigungen von der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate beim Bundesverwaltungsamt erhalten haben. Für den Einsatz am eigenen PC werden ein Lesegerät und eine Treibersoftware benötigt. Eine fünfstellige PIN (Persönliche Identifikationsnummer) wird mit PUK (Personal Unblocking Key-Nummer) und einem Sperrkennwort vom Ausweishersteller (Bundesdruckerei in Berlin) vor Ausgabe des neuen Personalausweises dem Nutzer übersandt. Außerdem dient die eID-Funktion auch als Alters- und Wohnortnachweis z. B. an Automaten. Geht der Ausweis verloren oder wird gestohlen, kann zum einen die Pass- und Ausweisbehörde die eID-Funktion sperren oder sie kann durch einen gebührenpflichtigen Anruf bei der Sperrhotline 01801/333333 gesperrt werden.
Nach Erhalt des neuen Personalausweises kann durch den Nutzer bei einem zugelassenen Zertifizierungsanbieter (= Trustcenter) ein Signaturzertifikat erworben werden, welches auf den Chip geladen wird. Dafür muss die eID-Funktion eingeschaltet sein. Damit kann der Personalausweis auch als einheitliches Werkzeug für verschiedene Formen verbindlichen identitätsrelevanten Handelns im elektronischen Rechtsverkehr genutzt werden. Eine Liste der Anbieter ist bei der Bundesnetzagentur einsehbar. Die Kosten von Signaturzertifikaten unterscheiden sich je nach Laufzeit und Anbieter. Bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises muss die Unterschriftsfunktion neben der Sperrung der eID-Funktion separat gesperrt werden. Der Ausweisinhaber muss sich dazu an den Anbieter wenden, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Weitere Informationen des Bundesinnenministeriums finden Sie im Personalausweisportal.