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März 2015: Bürgerbegehren zur Windkraftplanung angemeldet
Durch eine am 16. März 2015 eingegangene schriftliche Anzeige ist bei der Gemeinde Wilnsdorf ein Bürgerbegehren gem. § 26 der Gemeindeordnung NRW angemeldet worden. Mit dem Bürgerbegehren soll den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Wilnsdorf folgende Frage vorgelegt werden:
"Sind Sie dafür, dass Windkraftanlagen nur in einem Mindestabstand von 2.000 Metern zu vorhandenen/geplanten Gebieten, die überwiegend zu Wohnzwecken dienen, im Gebiet der Gemeinde Wilnsdorf errichtet werden dürfen?"
Mitteilung 55/2015 Windkraftplanung (PDF, 82 kB, Bürgerbegehren zur Windkraftplanung, Version: 2015-03-26 00:00:00, Datum: 2015-03-26 00:00:00)