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November 2015: Rat stellt Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens fest
Dem Rat lag ein Bürgerbegehren vor, mit dem erreicht werden sollte, dass Windkraftanlagen in der Gemeinde Wilnsdorf nur in einem Abstand von mindestens 2 km zu Wohngebieten errichtet werden dürfen. Der Rat hat in seiner Sitzung am 26.11.2015 festgestellt, dass das Bürgerbegehren gemäß § 26 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Gemeindeordnung NRW unzulässig ist, weil mit ihm eine inhaltliche Festlegung in der Bauleitplanung gefordert wird, die einem Bürgerbegehren entzogen ist.
Vorlage 179/2015 Windkraft (PDF, 156 kB, Bürgerbegehren »Windkraftplanung in der Gemeinde Wilnsdorf« - Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens, Version: 2015-11-26 00:00:00, Datum: 2015-11-26 00:00:00)