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19.05.2026

Förderprogramm Denkmalpflege 2026

Im Rahmen einer Landespauschale für das Jahr 2026 kann die Gemeinde Wilnsdorf insgesamt 7.500 Euro Fördermittel zur Unterstützung kleinerer denkmalpflegerischer Maßnahmen bereitstellen. Ziel ist die Erhaltung und Sicherung denkmalwerter Bausubstanz im Gemeindegebiet. Anträge können bis 15. Juni eingereicht werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer von eingetragenen Baudenkmälern sowie Objekten in Denkmalbereichen im Gemeindegebiet.

Was kann gefördert werden?

Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen zur Erhaltung, Instandsetzung oder Sicherung denkmalwerter Bausubstanz (z. B. Reparatur historischer Bauteile, Putz-/Fugen-/Natursteinreparaturen, kleinere Sicherungsmaßnahmen). 

Was ist nicht förderfähig?

Nicht förderfähig sind Modernisierungen, insbesondere energetische/technische Ertüchtigungen sowie die Erneuerung von Heizungs- und/oder Elektroanlagen. Ausgeschlossen sind auch Maßnahmen, die bereits eine Förderung durch Land/ Bund/ EU erhalten haben (sog. Doppelförderung).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. Antragsformular (zum Download im Infokasten "Dokumente")
  2. Kurzbeschreibung der Maßnahme
  3. Fotos (aktueller Zustand)
  4. Kostenvoranschlag/Angebot
  5. ggf. Nachweis/Stand der denkmalrechtlichen Abstimmung/Erlaubnis
  6. Eigenerklärung: keine Doppelförderung

Frist und Verfahren

Der vollständige Antrag muss bis 15.06.2026 bei der Gemeinde Wilnsdorf eingegangen sein. 

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; die Bewilligung erfolgt nach Maßgabe verfügbarer Mittel. Bei hoher Nachfrage werden Anträge nach Dringlichkeit (Substanzgefährdung) und denkmalpflegerischer Wirkung priorisiert.

Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach Vorlage von Rechnungen und Zahlungsnachweisen (Details im Bewilligungsschreiben der Gemeinde). 

Für weitere Fragen steht Christoph Euteneuer gern zur Verfügung (s. Infokasten "Kontakt").