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Kommunale Wärmeplanung

Die zunehmenden Hochwasserkatastrophen und Hitzesommer in Deutschland erinnern uns auf schreckliche Weise daran, dass mehr Einsatz für den Klimaschutz nötig ist. Gleichzeitig fühlen sich viele Menschen verunsichert durch steigende Energiepreise und neue gesetzliche Regelungen wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Wie kann Heizen bezahlbar bleiben? Wie werde ich unabhängig von Großkonzernen oder ausländischen Ressourcen? Sind Holz oder Erdwärme zuverlässige Alternativen? Oder kommt ein Wärmenetz?

Wir möchten Ihnen helfen, Antworten zu finden.

Im Mai 2024 hat sich die Gemeinde Wilnsdorf auf den Weg gemacht, ihren ersten Kommunalen Wärmeplan aufzustellen. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet.

Mit der Wärmeplanung wollen wir herausfinden, wie die Wärmeversorgung in der Gemeinde Wilnsdorf klimaneutral, aber vor allem bezahlbar und zuverlässig gestaltet werden kann. Denn das gesetzlich vorgegebene Ziel ist klar: Ab dem 01.01.2045 darf nur noch mit erneuerbaren Energien geheizt werden. Damit wir unabhängig werden von fossilem Öl und Gas, die aus dem Ausland importiert werden müssen. Und damit der Klimawandel nicht weiter befeuert wird.

Im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung werden wir in den nächsten Monaten:

  • den aktuellen und zukünftigen Wärmebedarf aller Gebäude im Gemeindegebiet analysieren,
  • die erneuerbaren Wärmequellen in den Blick nehmen, die bereits zur Verfügung stehen oder in den nächsten Jahren erschlossen werden könnten,
  • in unsere Überlegungen auch die Zukunft der Leitungsnetze und die Potentiale von energetischen Sanierungsmaßnahmen einbeziehen
  • und herausfinden, welche Heizoptionen für welche Gemeindegebiete besonders geeignet sind (z.B. dezentrale Heizungen in den Gebäuden oder Wärmenetze).

Alle Daten und Szenarien fassen wir im Wärmeplan zusammen. Damit wird er zu einer guten Datenbasis für Investitionsentscheidungen - sei es bei Ihnen zuhause oder bei wirtschaftlichen Akteuren, die an der Wärmeversorgung unserer Gemeinde beteiligt sind.

Ganz wichtig: Der Wärmeplan wird Sie aber zu nichts verpflichten! Er wird auch nicht auslösen, dass Vorgaben des GEG frühzeitig in Kraft treten.

Unsere Wärmeplanung kann Ihnen aber im Falle eines Heizungstauschs helfen, eine gute, nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung zu treffen.

Wo kann ich mich weiter informieren?

Ab dem 21. August lassen wir eine Infobroschüre an alle Haushalte in der Gemeinde Wilnsdorf verteilen. Dort haben wir ganz kurz und knapp die wichtigsten Fakten zur Kommunalen Wärmeplanung in der Gemeinde Wilnsdorf zusammengefasst:

"Das sollten Sie wissen zur Kommunalen Wärmeplanung in der Gemeinde Wilnsdorf" (PDF, 591 kB, Infobroschüre der Gemeinde Wilnsdorf, Stand 08/2024)

Darüber hinaus möchten wir Sie aber auch persönlich informieren. Daher laden wir herzlich zu einer Informationsveranstaltung am Dienstag, 24.09.2024, ab 18 Uhr in der Festhalle Wilnsdorf ein. Dort werden wir Ihnen den aktuellen Stand der Wärmeplanung vorstellen und Ihre Fragen beantworten.

Falls Sie schon heute Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung haben, erreichen Sie uns per E-Mail an waermeplanung@wilnsdorf.de

Häufige Fragen und Antworten

Mit den nachfolgenden Auswirkungen wollen wir Ihnen zusätzliche Informationen zur Wärmeplanung bereitstellen. Vor allem aber wollen wir Ihnen die Sorge nehmen, dass der Wärmeplan Sie zu etwas verpflichten könnte! 

Mit einem Klick auf die jeweilige Frage finden Sie die passende Antwort.

Kommunale Wärmeplanung: was ist das?

In Deutschland sind alle Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern zur Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Grundlage ist das » Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG).

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Planungsprozess, der darauf abzielt, die Wärmeversorgung einer Kommune langfristig und nachhaltig zu gestalten. Konkret soll die Wärmeplanung die Frage beantworten, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet besonders geeignet ist. Das können individuelle Heizungen in den Gebäuden sein, aber auch Wärmenetze. Damit hilft die Wärmeplanung bei der Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das die klimaneutrale Wärmeversorgung ab 2045 vorgibt.

Die Kommunale Wärmeplanung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Bestandsaufnahme: Zuerst werden die Wärmeverbräuche aller Gebäude und die eingesetzten Energieträger (z.B. Gas, Öl, Strom) ermittelt. Auch Informationen zu den Gebäudetypen und Baualtersklassen werden gesammelt
  2. Potentialanalyse: Im zweiten Schritt wird geprüft, welche erneuerbaren Wärmequellen verfügbar sind oder wirtschaftlich nutzbar gemacht werden können. Auch das Potential von Sanierungsmaßnahmen wird abgeschätzt
  3. Zielszenario: Anhand der gesammelten Daten und der ermittelten Potenziale werden verschiedene Zukunftsszenarien erstellt, wie sich die Wärmeversorgung in den nächsten Jahren entwickeln könnte
  4. Strategie: Mit welchen Maßnahmen das angestrebte Zielszenario erreicht werden kann, wird abschließend im kommunalen Wärmeplan dargestellt. Der Wärmeplan wird alle fünf Jahre überprüft und fortgeschrieben
Muss ich Daten liefern oder Zugang zu meinem Grundstück gewähren?

Nein, weder noch. Das von uns beauftragte Planungsbüro kann auf vorhandene Wärme- und Energiedaten zu allen Gebäuden zurückgreifen, die beispielsweise den Energieversorgern, Schornsteinfegern oder dem Statistischen Bundesamt vorliegen. Außerdem wird das Planungsbüro in allen Ortsteilen optische Eindrücke vom Alter und Sanierungsstand der Gebäude sammeln. Dafür muss Ihr Grundstück aber nicht betreten werden.

Im Gegenteil: Seien Sie wachsam, wenn jemand Zugang verlangt. Das spricht für unseriöse Trittbrettfahrer. Zudem können sich die beauftragten Fachplaner durch ein Schreiben der Gemeinde Wilnsdorf ausweisen.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Alle erhobenen Daten unterliegen der Datenschutzgrundverordnung. Im veröffentlichten Abschlussbericht zu unserer Kommunalen Wärmeplanung werden Daten ausschließlich in aggregierter Form dargestellt, d.h. in einer Weise, die keine konkreten Rückschlüsse auf einzelne Gebäude zulässt.

Wir planen aber, die individuellen Daten den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Verfügung zu stellen. Wie genau das geschehen wird, darüber informieren wir Sie frühzeitig.

Hat die Kommunale Wärmeplanung eine rechtliche Auswirkung auf mich?

Nein! Das Wärmeplanungsgesetz sagt ganz klar: Die Kommunale Wärmeplanung ist "eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, die a) Möglichkeiten für den Ausbau und die Weiterentwicklung leitungsgebundener Energieinfrastrukturen für die Wärmeversorgung, die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus sowie zur Einsparung von Wärme aufzeigt und b) die mittel- und langfristige Gestaltung der Wärmeversorgung für das beplante Gebiet beschreibt" (§3 Abs. 1 Satz 20 WPG). 

Dementsprechend resultieren aus dem Wärmeplan (dem Abschlussbericht der Kommunalen Wärmeplanung) weder Verpflichtungen noch Rechte auf eine bestimmte Heizoption.

Der Wärmeplan sorgt auch nicht dafür, dass die GEG-Regeln für neueingebaute Heizungen in Bestandsgebäuden bereits vor dem 01.07.2028 gelten. Diese Fehlinformation kursiert gelegentlich im Internet und den Medien. Näheres dazu finden Sie unter der nachfolgenden Frage "Wie hängen Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz zusammen". 

Erst die konkrete Ausweisung eines Wärmenetzgebietes oder Wasserstoffnetzgebietes würde zu einem früheren Inkrafttreten des GEG führen. Auf Grundlage der fertiggestellten Wärmeplanung können die Kommunen Wärmenetzgebiete oder Wasserstoffnetzgebiete ausweisen, müssen dies aber nicht tun. Diese Gebietsausweisung ist nicht Teil der Wärmeplanung, sondern ein separater, nächster Schritt!

Dazu ein Auszug aus einer Präsentation der NRW-Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz:


Die gesamte Präsentation für Sie zum Download:

Wärmeplanung und GEG - Zusammenhang und Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger (PDF, 323 kB, Präsentation der NRW-Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz (NRW.ENERGY4CLIMATE))


Wann ist der Wärmeplan fertig?

Der Abschlussbericht unserer Kommunalen Wärmeplanung soll im Dezember 2024 vorgelegt werden. Der enge Zeitplan wird vom Förderprogramm gesteckt, das die Gemeinde Wilnsdorf nutzt. Dafür werden aber 90% der Kosten für die Kommunale Wärmeplanung übernommen.

Die ersten Schritte in Richtung Wärmeplan sind bereits gegangen. Im Mai 2024 hat die Gemeinde Wilnsdorf ein Fachbüro beauftragt, das mittlerweile in der Phase der Potentialanalyse arbeitet. Über den aktuellen Stand der Wärmeplanung berichten wir in einer Infoveranstaltung am Dienstag, 24.09.2024, ab 18 Uhr in der Festhalle Wilnsdorf, zu der wir Sie schon heute herzlich einladen.

Zwingt mich der Wärmeplan, meine Heizung auszutauschen?

Nein. Mit dem Wärmeplan wird keine Verpflichtung für Sie einhergehen, er stellt lediglich das Ergebnis der Kommunalen Wärmeplanung vor. Und diese wiederum ist eine "rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung" (§3 Abs. 1 Satz 20 Wärmeplanungsgesetz).

Wie Sie heizen, ob und wann Sie Ihre Heizung austauschen, das entscheiden Sie allein im gesetzlichen Rahmen, den das Gebäudeenergiegesetz (GEG) steckt.

Schon gewusst? Funktionierende Heizungen können bis ins Jahr 2044 weiterbetrieben werden. Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann. Muss eine Erdgas- oder Ölheizung komplett ausgetauscht werden, weil sie nicht mehr repariert werden kann oder über 30 Jahre alt ist (bei einem Konstanttemperatur-Kessel), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. 

Die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes finden Sie hier erklärt:

» Energiewechsel | Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Wird es (Fern-)Wärmenetze in der Gemeinde Wilnsdorf geben?

Ob bestimmte Gemeindegebiete dafür geeignet sind, durch Wärmenetze versorgt zu werden, wird gründlich im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung geprüft. Das Ergebnis kann jetzt noch nicht vorweggenommen werden. 

Wie hängen Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz zusammen?

Beide Gesetze wollen die nachhaltige Wärmeversorgung in Deutschland fördern und sind miteinander verzahnt. Gemeinsam regeln sie, was beim Einbau einer neuen Heizung zu beachten ist.

Wichtig: Folgendes gilt ausschließlich beim Einbau einer neuen Heizung! Bestehende Heizungen können bis 31.12.2044 weiterbetrieben und repariert werden!

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) hat strategischen Charakter:

  • Es verpflichtet die Behörden zur Kommunalen Wärmeplanung bis spätestens 30.06.2028 (der Stichtag ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune),
  • außerdem beschäftigt sich das WPG sich mit der Planung und den Anforderungen an Wärmenetze.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat dagegen ganz konkreten Charakter:

  • Es enthält sämtliche Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, darunter auch Anforderungen an Heizungsanlagen.
  • U.a. schreibt das GEG vor, dass neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für Neubauten in Neubaugebieten gilt diese Anforderung seit dem 01.01.2024. In allen Bestandsgebäuden sowie in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten die Regelungen erst nach Ablauf der Fristen für die Kommunale Wärmeplanung (im Falle der Gemeinde Wilnsdorf ist dies der 30.06.2028)

Damit bestimmen diese Gesetze im Zusammenspiel, dass in der Gemeinde Wilnsdorf ab dem 01.07.2028 nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die ihre Wärme zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien gewinnen. Bestehende Heizungen können bis 31.12.2044 weiterbetrieben und repariert werden.

Mehr Informationen: 

Wärmeplanung und GEG - Zusammenhang und Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger (PDF, 323 kB, Präsentation der NRW-Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz (NRW.ENERGY4CLIMATE))

Wo kann ich mich zu Heizungen oder Sanierungsmaßnahmen beraten lassen?

Am besten können Energieberaterinnen und –berater dabei helfen, auf klimafreundliches Heizen umzusteigen. Die Energieberatung für Wohngebäude kann übrigens finanziell gefördert werden. Fachlich qualifizierte Energieberaterinnen und -berater, die auch bei der Beantragung der Förderung unterstützen können, finden Sie hier:

www.energie-effizienz-experten.de 

Auch die Verbraucherzentralen bieten Energieberatungen an: 

https://www.verbraucherzentrale.nrw/energie/energieberatung-heizen-78499

Gibt es Geld vom Staat für den Heizungsaustausch?

Wer ab 2024 eine klimafreundliche Heizung einbaut, kann dafür eine Förderung erhalten:

  • Vorgesehen ist eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten.
  • Für den Austausch einer alten fossilen Heizung gibt es bis Ende 2028 zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent.
  • Einkommensabhängig erhalten Haushalte mit einem zu versteuerndem Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich noch einmal einen Bonus in Höhe von 30 Prozent.
  • Die Boni können miteinander kombiniert werden. Die Förderung darf aber 70 Prozent der Kosten nicht übersteigen.

Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten finden Sie hier:

Energiewechsel | Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz



Förderhinweis

Vorhaben "KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Wilnsdorf"

Förderkennzeichen: 67K26599

Laufzeit: 01.01.2024 bis 31.12.2024

Projektträger www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.