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Kommunale Wärmeplanung

Wie können wir in Zukunft zuverlässig und umweltfreundlich? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Gemeinde Wilnsdorf im Rahmen ihrer kommunalen Wärmeplanung. Zu dieser Planung sind alle Städte und Gemeinden gesetzlich verpflichtet.

Im Mai 2024 hat die Gemeinde ein Fachbüro damit beauftragt, einen Wärmeplan für das gesamte Gemeindegebiet zu erarbeiten. Inzwischen stehen die Arbeiten kurz vor dem Abschluss. Die Ergebnisse sollen zeigen, mit welchen Heiztechnologien die Wärmeversorgung in Wilnsdorf langfristig gestaltet werden kann.

Infoveranstaltung

Zur Präsentation der Ergebnisse findet eine öffentliche Infoveranstaltung statt: am Donnerstag, 05.11.2026, ab 18 Uhr in der Festhalle Wilnsdorf.

Wichtig: Der Wärmeplan wird keine Rechtsverbindlichkeit haben. Er verpflichtet Hauseigentümerinnen und -eigentümer nicht dazu, ihre Heizung auszutauschen oder eine bestimmte Heiztechnik zu nutzen. Er ist vielmehr als Orientierungshilfe gedacht, damit Sie im Falle eines Heizungstausches eine nachhaltige und wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung treffen können.

Häufige Fragen und Antworten

Mit den nachfolgenden Auswirkungen wollen wir Ihnen zusätzliche Informationen zur Wärmeplanung bereitstellen. Vor allem aber wollen wir Ihnen die Sorge nehmen, dass der Wärmeplan Sie zu etwas verpflichten könnte! 

Mit einem Klick auf die jeweilige Frage finden Sie die passende Antwort.

Kommunale Wärmeplanung: was ist das?

In Deutschland sind alle Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern zur Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Grundlage ist das » Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG).

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategischer Planungsprozess, der darauf abzielt, die Wärmeversorgung einer Kommune langfristig und nachhaltig zu gestalten. Konkret soll die Wärmeplanung die Frage beantworten, welche Wärmeversorgungsoption in einem bestimmten Gebiet oder Teilgebiet besonders geeignet ist. Das können individuelle Heizungen in den Gebäuden sein, aber auch Wärmenetze. Damit hilft die Wärmeplanung bei der Umsetzung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das die klimaneutrale Wärmeversorgung ab 2045 vorgibt.

Die Kommunale Wärmeplanung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Bestandsaufnahme: Zuerst werden die Wärmeverbräuche aller Gebäude und die eingesetzten Energieträger (z.B. Gas, Öl, Strom) ermittelt. Auch Informationen zu den Gebäudetypen und Baualtersklassen werden gesammelt
  2. Potentialanalyse: Im zweiten Schritt wird geprüft, welche erneuerbaren Wärmequellen verfügbar sind oder wirtschaftlich nutzbar gemacht werden können. Auch das Potential von Sanierungsmaßnahmen wird abgeschätzt
  3. Zielszenario: Anhand der gesammelten Daten und der ermittelten Potenziale werden verschiedene Zukunftsszenarien erstellt, wie sich die Wärmeversorgung in den nächsten Jahren entwickeln könnte
  4. Strategie: Mit welchen Maßnahmen das angestrebte Zielszenario erreicht werden kann, wird abschließend im kommunalen Wärmeplan dargestellt. Der Wärmeplan wird alle fünf Jahre überprüft und fortgeschrieben
Wann ist der Wärmeplan fertig?

Der Abschlussbericht zur Kommunalen Wärmeplanung wird Ende 2026 vorliegen.

Zur Präsentation der Ergebnisse findet eine öffentliche Infoveranstaltung statt: am Donnerstag, 05.11.2026, ab 18 Uhr in der Festhalle Wilnsdorf.

Muss ich Daten liefern oder Zugang zu meinem Grundstück gewähren?

Nein, weder noch. Das von uns beauftragte Planungsbüro kann auf vorhandene Wärme- und Energiedaten zu allen Gebäuden zurückgreifen, die beispielsweise den Energieversorgern, Schornsteinfegern oder dem Statistischen Bundesamt vorliegen. Außerdem wird das Planungsbüro in allen Ortsteilen optische Eindrücke vom Alter und Sanierungsstand der Gebäude sammeln. Dafür muss Ihr Grundstück aber nicht betreten werden.

Im Gegenteil: Seien Sie wachsam, wenn jemand Zugang verlangt. Das spricht für unseriöse Trittbrettfahrer. Zudem können sich die beauftragten Fachplaner durch ein Schreiben der Gemeinde Wilnsdorf ausweisen.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Alle erhobenen Daten unterliegen der Datenschutzgrundverordnung. Im veröffentlichten Abschlussbericht zu unserer Kommunalen Wärmeplanung werden Daten ausschließlich in aggregierter Form dargestellt, d.h. in einer Weise, die keine konkreten Rückschlüsse auf einzelne Gebäude zulässt.

Hat die Kommunale Wärmeplanung eine rechtliche Auswirkung auf mich?

Nein.

Die kommunale Wärmeplanung zeigt, welche Möglichkeiten es für eine klimafreundliche Wärmeversorgung in der Gemeinde Wilnsdorf gibt. Sie verpflichtet Hauseigentümerinnen und -eigentümer aber nicht dazu, ihre Heizung auszutauschen oder eine bestimmte Heiztechnik zu nutzen.

Welche Anforderungen konkret beim Einbau einer neuen Heizung gelten, regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es hat das bisherige Gebäudeenergiegesetz abgelöst.

Der Wärmeplan kann Ihnen dabei helfen, sich frühzeitig mit den Möglichkeiten für Ihr Gebäude auseinanderzusetzen. Welche Heiztechnik sinnvoll ist, hängt unter anderem von den baulichen Voraussetzungen, dem Energiebedarf und den individuellen Rahmenbedingungen ab.

Wird mich der Wärmeplan zwingen, meine Heizung auszutauschen?

Nein. Allein durch die kommunale Wärmeplanung entsteht für Sie keine Verpflichtung, Ihre bestehende Heizung auszutauschen oder auf eine bestimmte Heiztechnik umzusteigen.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) regelt, welche Anforderungen beim Einbau neuer Heizungen gelten. 

Wenn Sie einen Heizungstausch planen, kann Ihnen der kommunale Wärmeplan eine zusätzliche Orientierung bieten. Er ersetzt jedoch keine individuelle Energieberatung.

Das "Heizungsgesetz" wurde doch abgeschafft - welche Vorgaben gibt es jetzt noch für den Heizungstausch?

Im Juli 2026 wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst.

Mit der Gesetzesänderung entfällt beispielsweise die Vorgabe, dass neue Heizungen einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien aufweisen müssen. Auch der Einbau von Öl- und Gasheizungen bleibt grundsätzlich erlaubt; für ihren Betrieb gelten jedoch Vorgaben zur schrittweisen Nutzung klimafreundlicher Brennstoffe (sog. "Biotreppe").

Unverändert geblieben ist dagegen die Zielsetzung, dass alle Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sein müssen.

Mehr Informationen: BMWE | Übersicht zum GModG

Wo kann ich mich zu Heizungen oder Sanierungsmaßnahmen beraten lassen?

Am besten können Energieberaterinnen und –berater dabei helfen, auf klimafreundliches Heizen umzusteigen. Die Energieberatung für Wohngebäude kann übrigens finanziell gefördert werden. Fachlich qualifizierte Energieberaterinnen und -berater, die auch bei der Beantragung der Förderung unterstützen können, finden Sie hier:

www.energie-effizienz-experten.de 

Auch die Verbraucherzentralen bieten Energieberatungen an: 

https://www.verbraucherzentrale.nrw/energie/energieberatung-heizen-78499

Erste Informationen finden Sie in den folgenden Faltblättern der Verbraucherzentrale NRW:

Dokument anzeigen: Dämmen - aber richtig
Kurzinformation der Verbraucherzentrale NRW, Stand 09/2023

PDF, 219 kB
Dokument anzeigen: Auf geht's, besser heizen
Kurzinformation der Verbraucherzentrale NRW, Stand 12/2023

PDF, 237 kB
Dokument anzeigen: Auf geht's, Sonne nutzen
Kurzinformation der Verbraucherzentrale NRW, Stand 12/2023

PDF, 194 kB

Gibt es Geld vom Staat für den Heizungsaustausch?

Ja, auch nach der neuen Gesetzeslage gibt es eine Bundesförderung zur Modernisierung von Heizungen: 


Die Grundförderung in Höhe von 30% der förderfähigen Kosten bleibt für alle bestehen. Die festgelegte Höhe förderfähiger Kosten wird sich allerdings in den nächsten Jahren sukzessive verringern.

Neu ist eine stärkere soziale Staffelung des Einkommensbonus – kleinere Einkommen werden noch stärker gefördert. Durch einen Familienzuschlag profitieren Familien mit mindestens einem Kind zukünftig besonders.

Auch der Klimageschwindigkeitsbonus für den zügigen Austausch alter fossiler Heizungen bleibt bestehen. Dieser sinkt ab sofort schrittweise, um Effizienzsteigerungen anzureizen.

Weitergehende Informationen finden Sie u.a. bei der Förderbank KfW: 

Infoseite der KfW zum Thema Heizungsförderung für Privatpersonen