Hundeanmeldung / Hundeabmeldung (steuerrechtlich)
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in der Gemeinde Wilnsdorf einen Hund halten, sind Sie zur steuerrechtlichen Anmeldung Ihres Hundes und zur Entrichtung einer Hundesteuer verpflichtet.
Gemäß der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer für die Gemeinde Wilnsdorf fallen folgende Steuern (pro Jahr) an:
- 1 Hund: 81,00 €
- 2 Hunde: 98,00 € je Hund
- ab 3 Hunden: 113,00 € je Hund
In dieser Satzung über die Erhebung der Hundesteuer für die Gemeinde Wilnsdorf können Sie auch nachlesen, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung für Ihren Hund beantragen können.
Steuerrechtliche Hundeanmeldung/-abmeldung
Sie sind verpflichtet, Ihren Hund zwei Wochen nach Umzug in die Gemeinde Wilnsdorf oder nach der Aufnahme Ihres Hundes in Ihren Haushalt steuerrechtlich bei der Gemeinde Wilnsdorf anzumelden.
Wenn Sie Ihren Hund abgeben oder er verstorben ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Wilnsdorf in eine andere Stadt ziehen.
Für die An- oder Abmeldung Ihres Hundes wird keine Gebühr erhoben.
Nutzen Sie zur steuerrechtlichen Anmeldung bzw. Abmeldung Ihres Hundes gern unser Onlineformular:
Hundeanmeldung/ Hundeabmeldung (steuerrechtlich)Steuerermäßigung oder -befreiung
In der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer für die Gemeinde Wilnsdorf können Sie auch nachlesen, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung für Ihren Hund beantragen können.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung oder Steuerbefreiung von der Hundesteuer, können Sie diese online beantragen: