Kinderreisepass
Allgemeine Informationen
Zum 01.01.2024 wurde der bisherige Kinderreisepass abgeschafft, weil dieses Dokument von vielen Staaten nicht mehr anerkannt wurde.
Auf Reisen benötigen nun Kinder jeden Alters:
- einen Personalausweis für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei
- einen regulären Reisepass für Reisen außerhalb der EU.
Falls Sie unsicher sind, welches Reisedokument benötigt wird und ob ggf. ein zusätzliches Visum beantragt werden muss, können Sie das den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes entnehmen: Reise, Sicherheit, Gesundheit - Auswärtiges Amt.
Antragstellung
Der Antrag muss vom gesetzlichen Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) persönlich im Bürgerbüro des Wilnsdorfer Rathauses gestellt werden.
Bei der Beantragung muss das Kind, für das der Reisepass beantragt wird, auch persönlich anwesend sein. Die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten sowie die Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr sind erforderlich.
Die Bundesdruckerei braucht gegenwärtig mindestens 8 Wochen für einen Reisepass bzw. mindestens 3 Wochen für einen Personalausweis. Kommen Sie daher bitte frühzeitig zur Beantragung ins Bürgerbüro.
Benötigte Unterlagen
- Aktuelles Lichtbild - beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Bei Neu-Zuzug oder Einbürgerung ist eine Geburtsurkunde erforderlich. Bei künftigen Anträgen ist dann die Vorlage einer Urkunde entbehrlich.
- Das bisherige Dokument (Kinderreisepass oder Kinderausweis), falls vorhanden.
- Bei Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist, sofern vom anderen Elternteil die Zustimmungserklärung und der Ausweis (für die Überprüfung der Unterschrift) vorliegt. Die Vollmacht kann auch formlos vorgelegt werden.
- Wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk).
- Bei Ledigen eine Negativbescheinigung des Jugendamtes.
- Bei Betreuungen oder Pflegschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfassen, die Bestellung zum Betreuer/zur Betreuerin bzw. der Gerichtsbeschluss.
Hinweis: Seit dem 01.05.2025 können digitale, biometrische Passbilder direkt im Rathaus erstellt werden. Alternativ ist die Nutzung von Bildern eines zertifizierten Fotostudios oder Anbieters möglich – diese stellen einen QR-Code zur digitalen Übermittlung an das Bürgerbüro bereit.
Die vor Ort erstellten Bilder sind an die Ausweisdokumente gebunden und werden nicht ausgedruckt.
Unserer Erfahrung nach ist das Erstellen vor Ort für Kleinkinder und Babys eher schwierig. Hier empfehlen wir die Ausweisbilder von einem zertifizierten Fotostudio oder dritten Anbieter anfertigen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass Papierbilder und digital mitgebrachte Bilder (wie bspw. auf dem Handy) nicht verwendet werden können.
Gültigkeitsdauer
Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. Alle deutschen Reisepässe mit dem ICAO-Symbol auf der Vorderseite des Einbandes sind weltweit verwendbar.
Kosten
37,50 €
In Ausnahmefällen können Reisepässe auch vorläufig ausgestellt oder im Expressverfahren beantragt werden. In beiden Fällen entstehen zusätzliche Kosten, mehr Infos dazu finden Sie unter folgendem Link: »Reisepässe
Die Erstellung des digitalen Lichtbildes vor Ort kostet 6,00 €.
Downloads
Zustimmungserklärung von Erziehungsberechtigten für die Beantragung von Personaldokumenten (PDF, 95 kB)