Personalausweise
Allgemeine Informationen
Ein neuer Ausweis kann nur persönlich im Bürgerbüro des Wilnsdorfer Rathauses beantragt werden.
Die Bundesdruckerei braucht gegenwärtig mindestens 3 Wochen für einen Personalausweis bzw. mindestens 8-10 Wochen für einen Reisepass. Kommen Sie daher bitte frühzeitig zur Beantragung ins Bürgerbüro.
Benötigte Unterlagen zur Beantragung des elektronischen Personalausweises
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild, das folgenden Anforderungen genügt:
- gemäß Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Hochformat, Größe 45 mm x 35 mm ohne Rand
- keine abgerundeten Ecken
- heller Hintergrund
- gemäß Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- bisherige Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass)
Hinweis: Seit dem 01.05.2025 können digitale, biometrische Passbilder direkt im Rathaus erstellt werden. Alternativ ist die Nutzung von Bildern eines zertifizierten Fotostudios oder Anbieters möglich – diese stellen einen QR-Code zur digitalen Übermittlung an das Bürgerbüro bereit.
Die vor Ort erstellten Bilder sind an die Ausweisdokumente gebunden und werden nicht ausgedruckt.
Unserer Erfahrung nach ist das Erstellen vor Ort für Kleinkinder und Babys eher schwierig. Hier empfehlen wir die Ausweisbilder von einem zertifizierten Fotostudio oder dritten Anbieter anfertigen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass Papierbilder und digital mitgebrachte Bilder (wie bspw. auf dem Handy) nicht verwendet werden können.
Kosten
Die Gebühr beträgt 46,00 € für Personen ab 24 Jahren, 27,60 € für Personen unter 24 Jahren. Die Erstellung des digitalen Lichtbildes vor Ort kostet 6,00 €.
weitere Hinweise für die Beantragung
- Der Bundespersonalausweis ist grundsätzlich 10 Jahre gültig. Lediglich für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.
- Für Personen welche das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben muss eine Einverständniserklärung der/des Personensorgeberechtigten und dessen Ausweis vorgelegt werden und kann nur in Begleitung mindestens eines Personensorgeberechtigten beantragt werden.
- In besonders begründeten Ausnahmefällen stellt das Bürgerbüro einen vorläufigen Personalausweis aus, der drei Monate gültig ist und für den eine Gebühr von 10,00 € zu entrichten ist.
Downloads
Zustimmungserklärung von Erziehungsberechtigten für die Beantragung von Personaldokumenten (PDF, 95 kB)
Fotomustertafel der Bundesdruckerei (PDF, 2.4 MB, Stand 10/2024)
weitere Informationen zum eAusweis
Der elektronische Personalausweis hat nicht nur das praktische Format einer Scheckkarte, er bietet darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt. Ähnlich wie beim elektronischen Reisepass ist im Inneren des Dokuments ein winziger Computerchip untergebracht. Damit werden die neuen elektronischen Funktionen realisiert. Auf diesem Chip werden auch die auf der Karte aufgedruckten Daten noch einmal abgelegt.
Die Aufnahme biometrischer Merkmale sorgt für einen eindeutigen Nachweis der Identität der Inhaber. Erforderlich ist ein biometrisches Lichtbild wie es bisher schon beim Reisepass notwendig war. Das Gesicht muss zentriert als Frontaufnahme und mit offenen deutlich sichtbaren Augen erkennbar sein. Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke aufgenommen. Die Fingerabdrücke werden nur elektronisch auf dem Chip gespeichert und nicht aufgedruckt. Diese Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdruck dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie Polizei, Pass- und Ausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Personalausweises und Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.
Der neue elektronische Identitätsnachweis (eID-Funktion) ermöglicht es den Ausweisinhabern als Nutzern, beispielsweise in Online-Shops einzukaufen, Bankgeschäfte zu tätigen und Versicherungen abzuschließen. Anbieter dieser Dienste müssen die erforderlichen Berechtigungen von der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate beim Bundesverwaltungsamt erhalten haben. Für den Einsatz am eigenen PC werden ein Lesegerät und eine Treibersoftware benötigt. Eine fünfstellige PIN (Persönliche Identifikationsnummer) wird mit PUK (Personal Unblocking Key-Nummer) und einem Sperrkennwort vom Ausweishersteller (Bundesdruckerei in Berlin) vor Ausgabe des neuen Personalausweises dem Nutzer übersandt. Außerdem dient die eID-Funktion auch als Alters- und Wohnortnachweis z. B. an Automaten. Geht der Ausweis verloren oder wird gestohlen, kann zum einen die Pass- und Ausweisbehörde die eID-Funktion sperren oder sie kann durch einen gebührenpflichtigen Anruf bei der Sperrhotline 01801/333333 gesperrt werden.
Nach Erhalt des neuen Personalausweises kann durch den Nutzer bei einem zugelassenen Zertifizierungsanbieter (= Trustcenter) ein Signaturzertifikat erworben werden, welches auf den Chip geladen wird. Dafür muss die eID-Funktion eingeschaltet sein. Damit kann der Personalausweis auch als einheitliches Werkzeug für verschiedene Formen verbindlichen identitätsrelevanten Handelns im elektronischen Rechtsverkehr genutzt werden. Eine Liste der Anbieter ist bei der Bundesnetzagentur einsehbar. Die Kosten von Signaturzertifikaten unterscheiden sich je nach Laufzeit und Anbieter. Bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises muss die Unterschriftsfunktion neben der Sperrung der eID-Funktion separat gesperrt werden. Der Ausweisinhaber muss sich dazu an den Anbieter wenden, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Weitere Informationen des Bundesinnenministeriums finden Sie im Personalausweisportal.