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Reisegewerbekarte
Allgemeine Informationen
Ein Reisegewerbe gem. § 55 Gewerbeordnung betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet, ankauft oder Warenbestellungen aufnimmt, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden.
Weiterführende Informationen
Benötigte Unterlagen
Die Beantragung der Reisegewerbekarte muss schriftlich erfolgen.
Außerdem muss ein Führungszeugnis vorgelegt werden.
Antrag Reisegewerbekarte zum online ausfüllen und ausdrucken
Kosten
Die Kosten für die Beantragung einer Reisegewerbekarte liegen zwischen 200,- und 400,- €.