Öffentlichkeit zur Änderung des Landesentwicklungsplans gefragt
Die NRW-Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 2. Juni den Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans beschlossen und damit einen entscheidenden Schritt für den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Nordrhein-Westfalen gemacht. Nun steht die Beteiligung der Öffentlichkeit an.
Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen
Der Landesentwicklungsplan ist das maßgebliche Steuerungsinstrument für die räumliche Entwicklung in Nordrhein-Westfalen. Ziel der jetzt beschlossenen Änderung ist die Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes des Bundes, welches die Sicherung von 1,8 Prozent der Landesfläche (rund 61.400 Hektar) für Windenergie in Nordrhein-Westfalen vorgibt. Zusätzlich soll die Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen maßvoll erweitert werden.
Grundlage für die Änderung des Landesentwicklungsplans ist eine Flächenanalyse Windenergie des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Der vorgelegte Entwurf sieht vor, diese Flächenvorgabe in Nordrhein-Westfalen nicht, wie vom Bund vorgeschrieben, in zwei Schritten erst im Jahr 2032, sondern in nur einem Schritt bereits im Jahr 2025 zu erreichen.
Gleichzeitig wird der Rahmen dafür geschaffen, dass die anstehenden Planungen für die neuen Windenergiegebiete fokussiert, gesteuert und mit Akzeptanz vor Ort erfolgen können. Dazu wird ein neues, bis zur Rechtskraft der Regionalpläne in 2025 befristetes Steuerungsinstrument eingeführt. Die Lenkung des Ausbaus geht zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf die Regionalplanung über, damit Investitionen bereits jetzt vor allem auf den dafür vorgesehenen Flächen erfolgen. In einem ersten Schritt werden dazu neben bereits bestehenden Flächen sofort rund 9.000 Hektar zusätzlich mobilisiert – das entspricht rechnerisch rund 450 Windrädern. Spätestens 2024 stehen in den Windenergiebereichen der Regionalplanentwürfe insgesamt 61.400 Hektar für den beschleunigten Ausbau bereit. Das entspricht 1,8 Prozent der Landesfläche.
Mit diesen nun vorgelegten Änderungen des LEP schafft die Landesregierung eine unerlässliche Voraussetzung für eine breit getragene Energiewende. Als Konsequenz daraus kann auch der im Baurecht geregelte Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohngebäuden bereits jetzt aufgehoben werden.
Nordrhein-Westfalen geht auch jenseits des LEP NRW beim Ausbau der Windenergie voran und investiert in die Zukunft. Dabei brauchen Projektierer und Genehmigungsbehörden Rechtssicherheit auch in Naturschutzfragen. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr legt daher noch in diesem Monat den neuen Artenschutzleitfaden vor. Die Novellierung setzt die neuen Naturschutzbestimmungen des Bundes für den Windenergieausbau um.
Unterlagen online einsehbar
Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen werden bei den Änderungen des LEP NRW beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs vom 14. Juni 2023 - 21. Juli 2023 können Bürgerinnen und Bürger und die in ihren Belangen berührten öffentliche Stellen zum Entwurf der Änderungen des LEP NRW, zur Planbegründung und zum Umweltbericht gemäß § 13 des Landesplanungsgesetzes und § 9 des Raumordnungsgesetzes Stellung nehmen. Mit Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
- Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstr. 1 in 59821 Arnsberg;
- Bezirksregierung Detmold, Leopoldstr. 15 in 32756 Detmold;
- Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2 in 40474 Düsseldorf;
- Bezirksregierung Köln, Zeughausstr. 2-10 in 50667 Köln;
- Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3 in 48143 Münster;
- Regionalverband Ruhr, Kronprinzenstr. 35 in 45128 Essen.
Die Unterlagen sind abrufbar auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (www.wirtschaft.nrw.de) sowie auf dem Internetauftritt der Landesplanungsbehörde (https://landesplanung.nrw.de).
Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zum Entwurf der Änderungen des LEP NRW sind bis zum Ende der öffentlichen Auslegung vorzugsweise elektronisch über dieses Beteiligungsportal, per E-Mail (landesentwicklungsplan@mwike.nrw.de), per Post, per Fax (0211/61772-774) oder zur Niederschrift zu richten an das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesplanungsbehörde, Berger Allee 25 in 40213 Düsseldorf.
Es wird darum gebeten, die Stellungnahme ausschließlich über einen der genannten Wege an das Ministerium zu richten.
Auch bei den oben aufgeführten Regionalplanungsbehörden können Stellungnahmen abgegeben werden.
Eine Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt lediglich bei Eingaben, die über das Beteiligungsportal oder das Postfach erfolgen. Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Unterlagen und beziehungsweise oder bei der Geltendmachung von Anregungen entstehen, werden nicht erstattet.
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