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23.04.2020

Am Montag wird die Maske Pflicht im ÖPNV und Geschäften

NRW hat gestern gemeinsam mit angrenzenden Bundesländern eine Maskenpflicht beschlossen, die in der kommenden Woche in Kraft tritt. Ab Montag, 27.04., muss landesweit im ÖPNV und im Einzelhandel eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Wilnsdorfs Bürgermeisterin Christa Schuppler begrüßt die verbindliche Regelung als wichtigen und vor allem flächendeckenden Beitrag, um das Infektionsrisiko in öffentlichen Bereichen zu reduzieren.

Schon länger Thema in den Siegerländer Rathäusern

In der vergangenen Woche hatten Bund und Länder gemeinsam die dringliche Empfehlung ausgesprochen, im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Empfehlung sei auch schon von vielen Menschen wahrgenommen und umgesetzt worden, lobt Schuppler. Dennoch stand eine mögliche Maskenpflicht insbesondere im ÖPNV schon seit einigen Tagen zur Debatte, berichtet sie aus Gesprächen mit ihren Amtskollegen im Kreis Siegen-Wittgenstein. "Seit wir uns mit der Wiederaufnahme des Unterrichts an unseren Schulen und damit auch der Schülerbeförderung beschäftigen, treibt uns das Thema um". Denn wenn immer mehr Schüler wieder zur Schule gehen sollen, werden auch die Busse mehr und mehr Fahrgäste befördern, "dabei ist in den Fahrzeugen der empfohlene Schutzabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen schon jetzt kaum bis gar nicht einzuhalten", skizziert Schuppler.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister waren der Meinung, dass es hier nicht nur bei Empfehlungen bleiben dürfe, hier waren deutliche Regelungen zum Schutz aller gefordert. Das Busunternehmen, das für den ÖPNV in Siegen-Wittgenstein fährt, wollte das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in den Bussen ab 4. Mai zur Verpflichtung machen. "Unsere Einschätzung, dass hier dringender Ordnungsbedarf besteht, haben wir erst kürzlich wieder Nordrhein-Westfalens Ministerin für Kommunales, Ina Scharrenbach, in einer Telefonkonferenz mitgeteilt", erzählt Schuppler. "Wäre jetzt eine entsprechende Verordnung des Landes ausgeblieben, hätten wir im Kreis Siegen-Wittgenstein erneut mit einer Allgemeinverfügung Klarheit geschaffen, wie wir es im März in anderer Sache schon einmal getan haben". Diese Notwendigkeit besteht nicht mehr, mit der gestern verkündeten landesweiten Maskenpflicht beim Busfahren und Einkaufen ab kommenden Montag.

Liste für Bezugsquellen in Wilnsdorf entsteht

Einige Details müssen von der Landesregierung noch ausgearbeitet werden, etwa zu möglichen Ausnahmen oder der Höhe von Bußgeldern bei einem Verstoß. Bereits klar ist aber, dass nicht das Tragen medizinischer Masken verlangt wird. "Diese sollten dem medizinischen Einsatzbereich vorbehalten bleiben, damit dort keine Engpässe entstehen", findet Schuppler. Die Regelung spricht vielmehr ganz allgemein von Mund-Nasen-Bedeckungen, "das können selbstgenähte Alltagsmasken sein, aber auch Schals oder Tücher", erklärt Wilnsdorfs Bürgermeisterin. Entscheidend sei, dass Mund und Nase bedeckt sind und so die Gefahr einer Tröpfcheninfektion beim Reden, Husten oder Niesen verringert werden kann. Entsprechende Textilien seien in jedem Haushalt zu finden, ist sich Schuppler sicher, so dass sich alle Menschen gut auf die neue Verordnung vorbereiten könnten.

Wer noch keinen Mund-Nasen-Schutz hat, sollte einen Blick auf die Info-Seite www.wilnsdorf.de/wirgegendasvirus werfen. Die dort aufgeführten Service- und Hilfsangebote in der Gemeinde Wilnsdorf werden in Kürze um eine Liste erweitert, in die sich alle Menschen eintragen lassen können, die Alltagsmasken für andere Menschen nähen. Eine E-Mail ans Rathaus reicht, um aufgenommen zu werden (s. Infokasten "Kontakt").

Abschließend ist der Bürgermeisterin der Hinweis wichtig, dass die Masken in erster Linie dem Schutz des Gegenübers dienen. "Zum Selbstschutz vor der Virusinfektion sind immer noch Abstand halten und gründliches Händewaschen die wichtigsten Maßnahmen".

Zur korrekten Handhabung von Mund-Nasen-Bedeckungen verweist die Gemeinde Wilnsdorf auf folgende Empfehlungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte):

  • Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
  • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
  • Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 90 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden.