Antragsfrist Heizkostenhilfe beendet
Fünf Monate lang hatten Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, die sogenannte Heizkostenhilfe zu beantragen. Nun schloss die Landesregierung fristgerecht zum 20. Oktober 2023 das Online-Antragsportal. Es können keine weiteren Anträge eingereicht werden.
Die Härtefallhilfen boten privaten Haushalten, die beispielsweise mit Holzpellets, Heizöl und Flüssiggas heizen, finanzielle Unterstützung bei den im Jahr 2022 entstandenen Heizkosten.
Um einen Antrag auf Härtehilfe stellen zu können, mussten die folgenden Kriterien erfüllt sein.
- Ihr Energieträger wurde zwischen 01. Januar 2022 und 01. Dezember 2022 geliefert. In besonderen Ausnahmefällen (wie einer verspäteten Lieferung) kann eine Fristverlängerung bis 31. März 2023 gewährt werden.
- Die Feuerstätte oder die Feuerstätten, für die eine Härtefallhilfe beantragt wurde, liegt oder liegen in Nordrhein-Westfalen.
- Sie verwenden einen der folgenden, nicht-leitungsgebundene Energieträger zum Heizen Ihrer Räumlichkeiten: Heizöl, Scheitholz, Flüssiggas, Kohle / Koks, Holzpellets, Holzhackschnitzel oder Holzbriketts.
Das NRW-Bauministerium ist bemüht, die eingereichten Anträge schnellstmöglich nach dem Datum des Antragseinganges zu bearbeiten. Es bittet darum, von Nachfragen zum Stand der Bearbeitung abzusehen, da solche Nachfragen die Wartezeit verlängern.
Alle Infos: www.heizkostenhilfe.nrw