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14.06.2023

Auch Vermieter können Antrag auf Heizkostenhilfe stellen

Ab sofort können auch Vermieterinnen und Vermieter einen Antrag auf Heizkostenhilfe stellen, wenn im vergangenen Jahr ihre Energiekosten für sogenannte "nicht leitungsgebundene Energieträger" wie Heizöl, Flüssiggas, Holz oder Kohle stark gestiegen sind. Die Antragsstellung erfolgt online über: www.heizkostenhilfe.nrw

Bereits seit Mitte Mai können Haushalte, die die Energieträger für ihre Heizung selbst kaufen, einen Antrag über das Landesportal stellen. Inzwischen wurden landesweit rund 12.000 Anträge eingereicht. Nun ist das Antragsportal auch für Vermieterinnen und Vermieter freigeschaltet, damit sie die Härtefallhilfen für ihre Mieterinnen und Mieter beantragen und die Förderung weitergeben können.

Unter nicht leitungsgebundenen Energieträgern werden Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle oder Koks verstanden. Auf der Landesseite www.heizkostenhilfe.nrw können Antragstellende vorab ausrechnen lassen, ob sie für die Bundes-Härtefallhilfe in Betracht kommen. Für die Antragstellung für Privatpersonen wird die BundID oder ein ELSTER-Zugang benötigt, Unternehmen benötigen das ELSTER-Unternehmenskonto.

Bei der Härtefallhilfe des Bundes werden Beschaffungen berücksichtigt, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 erfolgten. Ausnahmsweise kann auf das Bestelldatum abgestellt werden, sofern die oder der Antragstellende anhand geeigneter Unterlagen nachweist, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde und die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte. Empfänger staatlicher Leistungen zum Lebensunterhalt (Grundsicherung, Bürgergeld und andere) sind nicht antragsberechtigt. Eine Anrechnung auf bereits gezahlte Heizkostenzuschüsse aus anderen Entlastungsmaßnahmen erfolgt indes nicht.

Für NRW stehen rund 379 Millionen Euro Bundesfinanzmittel für Entlastungen wegen stark gestiegener Energiekosten zur Verfügung. Die Umsetzung der Bundes-Härtefallhilfen wird das Land Nordrhein-Westfalen rund zehn Millionen Euro kosten, die bundesseitig erstattet werden.

Quelle: Pressemitteilung der Landesregierung NRW