Aufruf zum Dorferneuerungsprogramm 2019
Antragstellung für private Projekte über Gemeindeverwaltung
Kommunen können sich bis zum 28. Februar 2019 um eine Landesförderung bei den zuständigen Bezirksregierungen bewerben. Und auch Privatleute sind ausdrücklich eingeladen, sich mit eigenen Projekten um eine Förderung zu bewerben. Sie müssen ihre Anträge über ihre jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung stellen.
Gefördert wird vor allem:
- die Schaffung von Orten und Gebäuden der Begegnung und des sozialen Austausches
- die Sicherung der Grundversorgung der örtlichen Bevölkerung
- die Behebung städtebaulicher Missstände
- die Sicherung der ortsbildprägenden Bausubstanz
Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 250.000 Euro je Projekt einer Kommune und höchstens 50.000 Euro je Maßnahme privater Antragsteller.
Der ländliche Raum ist etwa für die Hälfte der Einwohner in Nordrhein-Westfalen Lebensmittelpunkt oder Arbeitsstätte. Das Erscheinungsbild der Dörfer, Städte und Gemeinden wird maßgeblich durch private Anwesen mit ihren Gebäuden, Hofräumen und Vorgärten, aber auch durch vielfältige Traditionen, Herausforderungen im Wohnungs- und Arbeitsmarkt und eine reichhaltige Kultur geprägt. Mit dem Dorferneuerungsprogramm 2019 möchte das Land den Wandel und die Zukunft im ländlichen Raum aktiv unterstützen.
Für die kommenden Projektjahre sind die Projektanträge jeweils bis zum 30. September eines Jahres einzureichen – also z.B. bis zum 30. September 2019 für das Jahr 2020.