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18.03.2020

Bürgermeisterin Schuppler unterstützt kreisweite Regelungen zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie

Heute haben sich der Landrat und alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis Siegen-Wittgenstein auf eine gemeinsame Allgemeinverfügung verständigt, die die jüngsten Bekanntmachungen von Bund und Land ergänzt und präzisiert. Wilnsdorfs Bürgermeisterin Christa Schuppler hat das koordinierte Vorgehen des Kreises und aller elf Kommunen unterstützt, denn: „Damit stellen wir kreisweit sicher, dass überall dieselben Regeln gelten, eine wichtige Sicherheitsmaßnahme für alle Menschen in Siegen-Wittgenstein“.

Verschärfungen treten morgen, 19.03., in Kraft

Bereits am 13. März hatte Bürgermeisterin Schuppler alle kommunalen Einrichtungen in der Gemeinde Wilnsdorf schließen lassen, am 16. März erließ sie eine Allgemeinverfügung, die die Landesregelungen vom Vortag konkretisierte. "Damit habe ich konsequent auf die aktuellen Sachlagen reagiert, immer in enger Abstimmung mit den Mitgliedern meines internen Krisenstabs", berichtet Schuppler von kontinuierlichen Sitzungen im Rathaus. Die Bürgermeisterin hatte bereits weitere Maßnahmen geplant, die nun Niederschlag finden in der Allgemeinverfügung des Kreises.

Die heute erlassene Anordnung verschärft die bisher verfügten Maßnahmen, u.a. gilt ab morgen bis zunächst 19. April 2020:

  • Untersagt sind alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen, egal ob in geschlossenen Räumen oder unter freiem Himmel (Ausnahme für Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung , der Daseinsfür- und -vorsorge  oder der Versorgung der Bevölkerung dienen, z.B. Wochenmärkte, Blutspendetermine)
  • Spiel- und Bolzplätze dürfen nicht mehr betreten werden,
  • Jeglicher Sportbetrieb auf öffentlichen und privaten Sportanlagen ist untersagt,
  • Kneipen, Bars, Diskotheken, Theater und ähnliche Einrichtungen sind zu schließen, ebenso Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen),
  • Alle Angebote zum gemeinsamen Verzehr von Speisen und/oder Getränken sind einzustellen, Speisewirtschaften und Schankwirtschaften sind daher grundsätzlich zu schließen; ausgenommen davon sind Restaurants/ Imbisse etc., die Speisen ausschließlich als Außer-Haus-Abhol-Service, Bring-/ Lieferservice, Drive-in/ Drive-through oder im Imbiss-/ Thekenverkauf „auf die Hand“ anbieten,
  • Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt,
  • Alle Verkaufsstellen sind zu schließen, die nicht der Grundversorgung der Bevölkerung dienen; ausgenommen sind der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel; Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.
  • Strenge Regeln gelten auch für Reiserückkehrer aus Risikogebieten, sie dürfen für den Zeitraum von 14 Tagen nach Rückkehr keine Kindertageseinrichtungen, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime o.ä. betreten.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist zum Download im Infokasten "Dokumente" zu finden, sie steht auch auf Wilnsdorfer Infoseite www.wilnsdorf.de/coronavirus bereit.

Bürgermeisterin bittet: Lassen Sie uns aufeinander achtgeben

Bürgermeisterin Schuppler bittet um Verständnis, dass es zu diesen Verfügungen kommen musste. "Ich weiß, dass die Einschränkungen Ihr Leben massiv beeinflussen und verändern", richtet sie ihre Worte an alle Wilnsdorferinnen und Wilnsdorfer, "aber diese Maßnahmen sind wichtig, um die Ausbreitung des Virus abzumildern und insbesondere um ältere Menschen oder Patienten mit Vorerkrankungen zu schützen", erklärt Schuppler.

Die Bürgermeisterin appelliert an alle: "Befolgen Sie die Maßnahmen und achten Sie bei allem was Sie tun auf Abstand zu Ihren Mitmenschen. Für Ihre eigenen Gesundheit und die Ihrer Mitmenschen ist dies unerlässlich – wir alle tragen hier eine hohe Verantwortung".  Zum Schluss verleiht sie einem tiefen Wunsch Ausdruck: "Lassen Sie uns aufeinander achtgeben und bei aller räumlicher Distanz nicht die emotionale Nähe verlieren".