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02.04.2025

Bebauungsplan "Am Mathildenhof" liegt öffentlich aus

Der Rat der Gemeinde Wilnsdorf hat in seiner Sitzung am 06.03.2025 die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 24 "Am Mathildenhof" der Gemeinde Wilnsdorf, Ortsteil Obersdorf, mit der Begründung und den dazugehörigen Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Die Dokumente liegen vom 3. April bis einschließlich 3. Mai 2025 öffentlich aus.

Hintergrund

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Wohnraum in Form von 4 Wohnhäusern mit max. zwei Vollgeschossen, die jeweils bis zu 6 Wohneinheiten umfassen, sowie für die erforderlichen Erschließungsanlagen geschaffen werden. Das Plangebiet des Bebauungsplanes liegt östlich der B 54 und westlich der Bebauung an der Straße „Am Rosenwald“ und umfasst die Grundstücke der Gemarkung Obersdorf, Flur 7, Flurstücke 239, 240 und 366.

In seiner Sitzung am 06.03.2025 hat der Rat der Gemeinde Wilnsdorf beschlossen, abweichend vom Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB vom 11.07.2020 kein beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB, sondern ein Normalverfahren mit Umweltprüfung und zweistufiger Beteiligung durchzuführen. Die bereits vom 05.06.2020 bis zum 10.07.2020 gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte Offenlage ermöglichte bereits eine umfassende Informations- und Mitwirkungsmöglichkeit für die Öffentlichkeit und die Fachbehörden / Träger öffentlicher Belange und wird daher als erste Beteiligungsstufe im Normalverfahren gewertet.

Erneut Stellungnahmen möglich

Im Zuge der jetzt anstehenden zweiten Beteiligungsstufe liegen in der Zeit vom 3. April 2025 bis einschließlich 3. Mai 2025 der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung, ein Umweltbericht, ein Fachbeitrag Artenschutz, ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, ein Geotechnischer Bericht, mehrere Schalltechnische Untersuchungen und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß §§ 3 Abs. 2, 4a Abs. 3 BauGB öffentlich aus:

  • auf dieser Website im Infokasten "Dokumente"
  • unter www.wilnsdorf.de/bauleitplanung
  • über das Landesportal www.beteiligung.nrw.de
  • sowie während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung im Rathaus Wilnsdorf, Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf, Zimmer 62 - um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten. 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen per E-Mail an beteiligung@wilnsdorf.de, schriftlich an die Gemeinde Wilnsdorf, Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf, oder nach Terminvereinbarung zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Wilnsdorf, Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf, abgegeben werden.