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24.09.2019

Bis 11. Oktober für Astschnittabfuhr anmelden

Die Gemeinde Wilnsdorf bietet im Herbst wieder eine Astschnittabfuhr an. Dank dieses Angebots können Grundstückseigentümer Ast-, Strauch- und Heckenschnitt abholen lassen, der aufgrund seiner Größe nicht über die Biotonne entsorgt werden kann.

Was wird abgeholt?

Mitgenommen werden kleinere Mengen an groben Grünabfällen, wie sie bei regelmäßigen Unterhaltungsarbeiten anfallen. Die Astschnittabfuhr ist jedoch nicht bestimmt für die Entsorgung großer Mengen Astschnitt, beispielsweise von Baumfällungen, sowie anderer organischer Abfälle, die über die Biotonne entsorgt werden können (z. B. Laub, Gras, Moos). Ebenfalls von der Entsorgung ausgeschlossen sind Grünabfälle mit größeren Abmessungen, wie z. B. Baumstämme.

Wie muss der Astschnitt geordnet sein?

Für eine problemlose und zügige Abfuhr muss das Schnittgut gebündelt sein. Die Bündel dürfen nicht länger als 1,50 Meter sein und der Durchmesser nicht mehr als 60 Zentimeter betragen, wobei das Schnittgut nur bis zu 8 Zentimeter stark sein darf. Die Bündel müssen mit Naturseil oder -kordel zusammengebunden sein; Metalldraht und Kunststoffschnüre sind nicht gestattet.

Es werden maximal 20 Bündel pro Grundstück abgeholt.

Wo kann ich mich anmelden?

Wer die Astschnittabfuhr im Herbst nutzen möchte, kann sich dafür bei der Gemeinde Wilnsdorf unter Telefon 02739 802-166 oder online über den Online-Dienst anmelden. Die Anmeldung muss bis spätestens 11. Oktober 2019 erfolgt sein.

Den genauen Abholtermin teilt die Gemeinde Wilnsdorf allen Bürgern mit, die Astschnitt zur Abholung angemeldet haben.