Bund-Länder-Vereinbarung: Spielplätze und Museen dürfen bald öffnen
Bundeskanzlerin Merkel und die MinisterpräsidentInnen der 16 Bundesländer haben gestern weitere Lockerungen im Coronaschutz vereinbart. Bald können Spielplätze, Museen, zoologische und botanische Gärten wieder öffnen.
Die gesamte Vereinbarung finden Sie im Infokasten "Dokumente".
Landesverordnung wird Details benennen
Die weiteren Kontaktbeschränkungen bleiben aber zunächst noch bestehen. Denn solange es weder Impfstoff noch Medikamente gegen das Coronavirus und die von ihm verursachte Erkrankung CoVid19 gibt, muss die Ausbreitung des Virus weiter eingedämmt und verlangsamt werden. Nur so kann unser Gesundheitssystem alle Betroffenen bestmöglich versorgen.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung führt nun die gestrige Bund-Länder-Vereinbarung in greifbares Landesrecht über. Die Verordnung wird dann genaue Auskunft geben, ab wann und unter welchen Auflagen die Spielplätze und Museen wieder besucht werden dürfen.
Erste Hinweise gibt es zur lange erwarteten Definition von Großveranstaltungen, die bis zum 31. August verboten sind. In der Bund-Länder-Vereinbarung werden Beispiele wie Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen- und Schützenfeste sowie Kirmesveranstaltungen genannt – allerdings ohne eine konkrete Besucherzahl zu beziffern.
Der weitere Fahrplan
Am 6. Mai wird sich Bundeskanzlerin Merkel wieder mit allen Länderchefs treffen, um über weitere Lockerungen zu beraten. Auf der Tagesordnung werden Empfehlungen der Fachminister zur schrittweisen Öffnung von Schulen und Kinderbetreuungsangeboten sowie zur schrittweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebs stehen.
Für die übernächste Konferenz (Datum steht noch nicht fest) sollen Vorschläge für die schrittweise Öffnung von Gastronomie- und Tourismusangeboten sowie weiterer Kultureinrichtungen vorbereitet werden, damit auch über Lockerungen in diesen Sektoren beraten werden kann.