Grundsteuerreform: Städte- und Gemeindebund fordert einheitliche Landesregelung
Das Land Nordrhein-Westfalen hat an diesem Donnerstag die angekündigte Übersicht aufkommensneutraler Hebesätze für die Bemessung der Grundsteuer veröffentlicht. Sie sollen den Städten und Gemeinden als Orientierung dienen, mit welchen Hebesätzen sie dasselbe Steueraufkommen wie bisher erzielen können.
Zahlen dokumentieren Versäumnis der Landesregierung
Der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, Prof. Dr. Christoph Landscheidt, kritisiert: „Die Übersicht zeigt deutlich die Folgen des Versäumnisses der Landesregierung auf, rechtzeitig etwas gegen die Unwucht der Reform zu unternehmen“.
Landscheidt, der zugleich Bürgermeister der Stadt Kamp-Lintfort ist, legt den Finger in die Wunde: „An den konkreten Zahlen wird jetzt sichtbar, in welchem Ausmaß sich das Wohnen verteuert und Gewerbe entlastet wird“. Das Land bleibt dringend aufgefordert, eine Entlastung des Wohnens dauerhaft und für alle einheitlich durch eine Korrektur der Messzahlen abzusichern. Die Kommunen werden dazu kaum in der Lage sein.
Wenn das Land diese Aufgabe auf die Städte und Kommunen abwälzt, stehen die Hebesätze jedes Jahr aufs Neue in den Räten zur Diskussion, mahnt Landscheidt. Das werde regelmäßig Konflikte zwischen Gewerbetreibenden und privaten Eigentümern provozieren. „Das Versprechen des Landes, so werde man das Wohnen entlasten, wird so nicht auf Dauer einzulösen sein“, macht Landscheidt deutlich.
Was die Übersicht der fiktiven Hebesätze nicht abbildet, ist die wachsende finanzielle Not der Städte und Gemeinden. So lange Bund und Land nicht echte Hilfen bereitstellen, wird vielen nichts anderes übrig bleiben, als früher oder später Leistungen zu kürzen oder zum letzten Mittel zu greifen und Steuern zu erhöhen. Das Gesetz verpflichtet die Kämmerer dazu, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.
Quelle: Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW, 20.06.2024
Mehr Informationen:
Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer ab 2025 (Website des Städte- und Gemeindebundes NRW)