Hinweis für Reiserückkehrer
Personen, die aus einem Risikogebiet zurück nach Deutschland kommen, müssen sich beim zuständigen Kreisgesundheitsamt melden. Um dieses Verfahren zu vereinfachen, hat das Gesundheitsamt des Kreises Siegen-Wittgenstein jetzt ein Formular für Reiserückkehrer online gestellt.
Welche Staaten oder Regionen sind als Risikogebiet eingestuft?
Weltweit sind Staaten in unterschiedlichem Maße von der Corona-Pandemie betroffen. Das Robert Koch-Institut (RKI) nimmt in Zusammenarbeit mit weiteren Behörden Risikoabschätzungen vor, um die Staaten zu identifizieren, in denen ein besonders hohes Risiko besteht, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren. Eine fortlaufend aktualisierte Aufstellung dieser als Risikogebiete eingestuften Staaten wird unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Welche Regeln gelten bei der Rückkehr aus Risikogebieten nach Deutschland?
Häusliche Quarantäne
Bund und Länder haben sich verständigt, dass sich Einreisende aus Risikogebieten grundsätzlich 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben müssen. Während der Quarantäne dürfen Betrofffene Ihre Unterkunft nicht verlassen. Es ist Ihnen ebenfalls nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht Ihrem Hausstand angehören. Für die Zeit der Absonderung unterliegen Sie der Beobachtung durch das Gesundheitsamt. Die Quarantäne beginnt nicht im Ausland.
Online-Formular für Meldung beim Gesundheitsamt
Nach der Einreise aus einem Risikogebiet müssen sich Rückkehrer unverzüglich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden. Dafür stellt das Kreisgesundheitsamt Siegen-Wittgenstein ein Online-Formular zur Verfügung. Um das Verfahren zu vereinfachen, sollte soweit möglich dieses Formular verwendet und auf eine telefonische Meldung verzichtet werden. Das Kreisgesundheitsamt wird sich dann mit den Rückkehrern in Verbindung setzen.
Kostenfreie Testmöglichkeit
Sofern Personen auf dem Luft- oder Landweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen und sich zuvor in einem Staat aufgehalten haben, welchen das RKI am Tag ihrer Ankunft in Nordrhein-Westfalen als Risikogebiet einstuft, steht diesen auf Veranlassung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) als oberste Landesgesundheitsbehörde (§ 5 Absatz 2 Nummer 3 ÖGDG-NRW) eine kostenfreie Testmöglichkeit auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 zur Verfügung. Die Testung kann bei Einreise auf dem Luftweg in an den folgenden Flughäfen errichteten Testzentren
- Düsseldorf (DUS)
- Köln/Bonn (CGN)
- Dortmund (DTM)
- Münster/Osnabrück (FMO),
oder in sonstigen Testzentren oder Vertragsarztpraxen erfolgen. Einreisende auf dem Landweg können sich auf Grundlage dieser Veranlassung ausschließlich in sonstigen Testzentren oder Vertragsarztpraxen kostenfrei testen lassen. Eine kostenfreie Testung ist in beiden vorgenannten Fällen ausschließlich in den Vertragsarztpraxen möglich, die zuvor dem Rahmenvertrag zwischen MAGS, Kassenärztlichen Vereinigungen und Städte- sowie Landkreistag über die mögliche Beauftragung zur Durchführung, Abrechnung und Vergütung der Abstrichentnahmen asymptomatischer Patienten beigetreten sind.