Hinweise an Veranstalter
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gilt:
Die Gemeinde Wilnsdorf spricht kein generelles Veranstaltungsverbot aus (Ausnahmen s. Aktualisierung). Auch kommunale Dienstleistungen (Öffnungszeiten, Angebote etc.) werden nicht eingeschränkt.
Wir empfehlen allen Veranstaltern, eine individuelle Risikoeinschätzung ihrer Veranstaltung vorzunehmen. Als Entscheidungsgrundlage für das Stattfinden oder Absagen einer Veranstaltung können beispielsweise die „Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“ des Robert-Koch-Instituts dienen (s. Infokasten "Dokumente"). In diesem Leitfaden sind zugleich auch Maßnahmen aufgelistet, die das Risiko einer Übertragung von Krankheitserregern verringern können.
Aktualisierung vom 09.03.2020:
Die Gemeinde Wilnsdorf schließt sich der Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes Siegen-Wittgenstein an und untersagt Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, zu denen mehr als 1.000 Gäste erwartet werden.
Aktualisierung vom 10.03.2020:
Ein neuer Erlass des Gesundheitsministeriums an die örtlichen Behörden regelt nun verbindlich, dass Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern grundsätzlich abzusagen sind.