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16.04.2020

Kleine Schritte, große Umsicht

Die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen, Veranstaltungen und Versammlungen sind weiterhin untersagt, Großveranstaltungen sogar bis 31. August; aber für den Einzelhandel können erste Lockerungen veranlasst werden, und auch der Schulbetrieb soll stufenweise wieder aufgenommen werden – mit diesen und weiteren Schritten reagieren Bund und Länder auf die vorsichtigen Zwischenerfolge im Kampf gegen das Corona-Virus. Wilnsdorfs Bürgermeisterin Christa Schuppler begrüßt die gestern getroffenen Vereinbarungen des Bundeskabinetts und der Landesregierungen.

Das inzwischen verlangsamte Infektionsgeschehen belege, dass die bisher veranlassten Maßnahmen greifen. Dennoch sei die Gefahr noch lange nicht gebannt, deswegen dürfe es keine voreiligen oder weitgreifenden Lockerungen geben. "Es gilt weiterhin, Risikogruppen zu schützen und unser Gesundheitssystem nicht zu überlasten", mahnt Schuppler, "daher befürworte ich diese kleinen, aber wichtigen ersten Schritte, mit denen wir eben nicht Gefahr laufen, unsere Zwischenerfolge wieder zunichte zu machen". Gleichzeitig seien sie wichtige und unerlässliche Etappen auf dem Weg hin in eine neue, "verantwortungsvolle Normalität", zitiert sie NRW-Ministerpräsidenten Armin Laschet. Die Bürgerinnen und Bürger hätten in den vergangenen Tagen und Wochen Geduld und Verantwortungsbewusstsein bewiesen, lobt Schuppler, "ich bin davon überzeugt, dass sie den umsichtigen Weg der kleinen Schritte weiter mittragen".

Bürgermeisterin Schuppler und ihre Mitarbeiter warten nun auf die Beschlüsse der NRW-Landesregierung. Diese wird heute zusammenkommen, um die Vereinbarungen in Landesrecht zu gießen und damit noch offene Detailfragen zu klären. "Es ist gut, dass sich Bundesregierung und Länderchefs schon heute zur nächsten Beratung am 30. April verabredet haben, um erneute Bilanz zu ziehen und über weitere Schritte nachzudenken", so Schuppler abschließend.

Die Vereinbarungen im Überblick

  • Die geltenden Kontaktbeschränkungen werden bis 3. Mai verlängert. Das heißt: Weiterhin ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit maximal einer weiteren Person oder den Mitgliedern des eigenen Haushalts erlaubt; zu anderen Menschen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
  • Bund und Länder empfehlen dringend, sogenannte Alltagsmasken im ÖPNV und im Einzelhandel zu tragen.
  • Auf Reisen, Familienbesuche etc. soll weiterhin verzichtet werden.
  • Veranstaltungen und Versammlungen sind weiterhin untersagt, Großveranstaltungen sogar ausdrücklich bis 31. August (die Konkretisierung des Begriffes „Großveranstaltungen“ wird noch erfolgen); die Landesregierung ist aber im Gespräch mit den Religionsverbänden, um Gottesdienste u.ä. zu ermöglichen.
  • Restaurants (außer Hol-/ Lieferdienste), Diskotheken, Kinos, Fitness-Studios etc. bleiben weiterhin geschlossen.
  • Hotelübernachtungen zu touristischen Zwecken sind weiter untersagt.
  • Im Einzelhandel gibt es Lockerungen: Ab Montag dürfen zusätzlich zu den bereits erlaubten Geschäften alle Läden mit einer Verkaufsfläche bis 800 m² öffnen, sofern Auflagen zur Hygiene und Zutrittssteuerung erfüllt sind; unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen KFZ-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen öffnen. NRW wird darüber hinaus auch die Öffnung von Einrichtungshäusern und Babyfachmärkten zulassen.
  • Im Dienstleistungsbereich dürfen sich Friseure darauf vorbereiten, ab 4. Mai wieder ihren Betrieb aufzunehmen, sofern sie ein Hygienekonzept zum Schutz von Kunden und Mitarbeitern erstellt haben.
  • Der Schulbetrieb soll stufenweise aufgenommen werden: Bereits in der kommenden Woche werden Abschlussklassen wieder zur Schule gehen können, weitere Klassen sollen folgen (darunter auch die vierten Klassen der Grundschulen), sobald Konzepte für die Gewährleistung des Mindestabstands, den Schulbusverkehr, für Pausen etc. vorliegen.
  • Kitas bleiben weiterhin geschlossen, die Notfallbetreuung soll auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet werden.
  • Für Pflegeheime, Krankenhäuser u.ä. sollen individuelle Konzepte erarbeitet werden, wie Besuche möglich sind, ohne die Bewohner/ Patienten zu gefährden.

Den gesamten Beschluss finden Sie im Infokasten "Dokumente".