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11.08.2020

Kreisgesundheitsamt weist nochmal auf Verhaltensweisen nach Urlaubsrückkehr hin

Zum Schulbeginn richtet sich das Kreisgesundheitsamt noch einmal an alle Eltern von Schülerinnen und Schülern, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten aufgehalten haben. Diese Personen müssen sich unbedingt vor dem Besuch der Schule (oder einer Kita) beim Kreisgesundheitsamt melden, unabhängig davon, ob sie bei der Wiedereinreise schon einmal getestet worden sind oder nicht.

Beim Kreisgesundheitsamt melden

"Dieser Appell sollte wirklich ernst genommen werden, weil wir seit dem 10. Juli bereits über 60 Coronafälle im Zusammenhang mit Reiserückkehrern feststellen mussten", betont Dr. Christoph Grabe, Leiter des Kreisgesundheitsamts.

Reiserückkehrer können sich über die Corona-Hotline des Kreises (Tel.: 0271 333-1120) oder auch online beim Kreisgesundheitsamt melden. Das wird die betroffenen Personen dann zurückrufen.

Wurden Reiserückkehrer bisher noch nicht getestet, muss dies nachgeholt werden. Bereits durchgeführte Testungen können je nach Zeitpunkt anerkannt werden. Wer nach der Wiedereinreise noch nicht getestet wurde, muss dann bis zur Vorlage des Testergebnisses in häuslicher Quarantäne bleiben. Insbesondere dürfen Schulen oder Kindergärten nicht besucht werden. Diese Regelungen gelten auch für Mitarbeiter von Schulen und Kindertagesstätten, wenn sie aus Risikogebieten zurückkehren.

Risikoländer innerhalb Europas sind zurzeit z.B. Luxemburg, Belgien (Provinz Antwerpen),  Spanien (Aragón, Katalonien, Navarra), Albanien, Bulgarien (bestimmte Verwaltungsbezirke), Kosovo, Nordmazedonien, Moldau, Rumänien (nur bestimmte Gebiete), Serbien und die Türkei.

Die genaue Liste aller Risikoländer ist ebenfalls über einen Link auf der Homepage des Kreises zu finden (Adresse siehe oben).

Tests für Schul- und Kita-Personal

Für Schul- und Kita-Personal gibt es darüber hinaus ein weiteres Angebot: Dieser Personengruppe werden bis zu den Herbstferien im 14-Tages-Rhythmus kostenlose Corona-Tests auch ohne Krankheitszeichen auf freiwilliger Basis angeboten. Wer sich völlig symptomlos und freiwillig testen lässt, muss sich bis zum Vorliegen der Ergebnisse nicht in häusliche Quarantäne begeben, sondern kann weiter seine Tätigkeit ausüben. 

Diese Informationen gibt das Kreisgesundheitsamt auch noch einmal über die Schulträger direkt an die Schulen weiter.

Quelle: Pressemitteilung des Kreises Siegen-Wittgenstein