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02.04.2025

Landesentwicklungsplan: Beteiligungsverfahren gestartet

NRW soll wirtschaftlich stark bleiben und zugleich schonend mit Flächen und natürlichen Ressourcen umgehen. Mit dieser Zielsetzung hat die NRW-Landesregierung am 14. März 2025 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zu ändern. Vom 3. April bis 30. Juni besteht im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Entwurf der LEP-Änderung abzugeben.

Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Wir setzen ein klares Zeichen für eine nachhaltige Zukunft Nordrhein-Westfalens und passen die Landesplanung an die Herausforderungen eines modernen Industrielandes an. Durch eine gezielte Steuerung sichern wir wertvolle Flächen und ermöglichen weiterhin ein klimagerechtes Wachstum. Damit schaffen wir die Balance zwischen wirtschaftlichem Fortschritt, Ressourcenschonung und Klimaschutz."

Wesentliche Änderungen im LEP NRW

  • Moderner „5-Hektar-Grundsatz“: Die sechs Planungsregionen erarbeiten gemeinsam mit den Kommunen maßgeschneiderte Konzepte und Maßnahmen, mit dem das Ziel einer flächensparenden Siedlungsentwicklung kooperativ erreicht werden kann. Angestrebt wird eine Reduktion der täglichen Flächenneuinanspruchnahme auf 5 Hektar pro Tag, in der Langfristperspektive soll eine Flächenkreislaufwirtschaft erreicht werden.

  • Brachflächen aktivieren: Brachflächen werden künftig nicht mehr auf den planerischen Siedlungsflächenbedarf angerechnet. Das schafft mehr Handlungsoptionen für die Kommunen in der Flächenentwicklung und steigert damit die Chancen auf die Revitalisierung brachgefallener Flächen.

  • Mehr Flexibilität für die kommunale Bauleitplanung: Der Plan schafft neue Ausnahmen für eine flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung im Freiraum. Zudem erhalten kleinere Ortschaften wieder mehr Entwicklungsperspektiven.

  • Ressourcenschonender Rohstoffabbau: Die Regionalplanung erhält die künftige Vorgabe, bei der Rohstoffsicherung für Kies und Sand Einsparpotenziale bei Primärrohstoffen stärker als bisher zu berücksichtigen. Dies soll dem Schutz von Menschen, Landschaft und Natur zugutekommen und Abbaugeschehens schrittweise reduzieren. Für eine sichere und wettbewerbsfähige Rohstoffversorgung der Wirtschaft wird weiterhin gesorgt.

  • Nachsteuerung bei der Freiflächen-Photovoltaik: Ein neuer Steuerungsmechanismus sorgt dafür, dass der Ausbau der Freiflächen-Solarenergie weiter vorangetrieben wird, dabei aber landwirtschaftliche Flächen nicht übermäßig beansprucht werden.

  • Schutz wertvoller Agrarbereiche: Regionen, die Flächen mit hoher Qualität für die Lebensmittelproduktion und einer besonderen Bedeutung für die Landwirtschaft aufweisen, sollen in den Regionalplänen künftig als „Landwirtschaftliche Kernräume“ festgelegt und so stärker vor konkurrierenden Nutzungen geschützt werden.

Weitere Fragen und Antworten zum Landesentwicklungsplan NRW finden Sie hier: FAQ zur 3. Änderung des LEP NRW

Einbringen gewünscht

Die Landesregierung lädt Bevölkerung, Regionen, Kommunen, Verbände und Unternehmen dazu ein, aktiv an der Planänderung mitzuwirken. Das im April startende Beteiligungsverfahren zur 3. Änderung des LEP NRW gibt allen Interessierten die Gelegenheit, sich mit Anregungen und Stellungnahmen in das Planverfahren einzubringen. Zusätzlich finden zwei Dialogveranstaltungen, am Donnerstag, 3. April 2025, in Dortmund und am Montag, 7. April 2025, in Düsseldorf statt. Die finale Fassung der Änderung des LEP NRW wird dann mit Zustimmung des Landtags beschlossen.

Die Planunterlagen liegen vom 3. April bis 30. Juni online im Beteiligungsportal NRW aus: 3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW | Fachportal für Raumordnungs- und Bauleitplanung

Quelle: Mitteilung der Landesregierung NRW