NRW hat erste Details zur Bund-Länder-Einigung in Sachen Corona-Maßnahmen ausgearbeitet
Im Nachgang zur gestrigen Vereinbarung zwischen Bund und Ländern hat die NRW-Landesregierung einige offene Fragen geklärt. Die entsprechenden Verordnungen sollen noch heute auf den Weg gebracht werden, aber bereits vorab verkündeten die einzelnen Ministerien folgende Details:
Schullandschaft
Ab Donnerstag, 23.04., sind die weiterführenden Schulen ausschließlich für prüfungsvorbereitende Angebote an jene Schülerinnen und Schüler geöffnet, die in diesem Schuljahr noch vor Abschlussprüfungen für ihre Schulabschlüsse stehen. Diese Angebote sollen freiwillig sein.
Um den Schulbetrieb vorbereiten zu können, sind die weiterführenden Schulen ab Montag, 20.04., für die Schulträger, Schulleitungen und Lehrkräfte geöffnet.
Sollte es die Entwicklung der Infektionszahlen zulassen (dies wird voraussichtlich am 30. April entschieden), könnten ab 4. Mai weitere Jahrgänge die Schulen besuchen: angedacht sind zunächst jene Klassen in den weiterführenden Schulen, die im kommenden Jahr ihren Abschluss ablegen, sowie die Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen, die im Sommer zu den weiterführenden Schulen wechseln werden.
Wie der Unterricht aussehen kann, wird zurzeit noch bundesländerübergreifend erarbeitet, damit alle Schülerinnen und Schüler unter ähnlichen Bedingungen lernen können. Klar ist, dass die Klassen auf absehbare Zeit nicht in ihrer ursprünglichen Größe und nicht in vollem Stundenumfang unterrichtet werden können, sondern die zur Verfügung stehenden Lehrkräfte und Räume Grenzen setzen werden. Hierzu werden Landesvorgaben erfolgen, ebenso wie zu Hygieneauflagen.
Die bereits laufende Notbetreuung für Schüler, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, bleibt aufrechterhalten.
Kindertagesbetreuung
Die Kindertagesstätten und Tagespflegestellen bleiben weiterhin geschlossen. Allerdings soll die bereits bestehende Notbetreuung ab kommenden Donnerstag, 23.04., ausgebaut werden, um weitere Berufs- und Bedarfsgruppen abzudecken. Gegenwärtig wird die Notbetreuung in NRW für ca. 3% der Kinder in Anspruch genommen, diese Zahl soll auf ca. 10% wachsen können. Eine aktualisierte Liste der Berufs- und Bedarfsgruppen, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen können, soll in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.
Einzelhandel
Wie gestern bereits angekündigt, dürfen – zusätzlich zu den bereits erlaubten Einzelhändlern – ab Montag, 20.04., alle Läden mit einer Verkaufsfläche bis 800 m² öffnen (diese Zahl leitet sich aus dem Baurecht und aus Leitlinien der Städteplanung ab, die Betriebe mit größerer Verkaufsfläche als „großflächigen Einzelhandel“ vom sonstigen Handel abgrenzen). Geschäfte mit größerer Verkaufsfläche dürfen diese aber nicht auf 800 m² reduzieren, um von der neuen Regelung zu profitieren.
Unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen bundesweit KFZ-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen öffnen. NRW wird darüber hinaus auch die Öffnung von Einrichtungshäusern und Babyfachmärkten erlauben. Alle Einzelhändler müssen aber Auflagen hinsichtlich Hygiene, Kundensteuerung und zur Vermeidung von Warteschlangen erfüllen, die seit März u.a. schon im Lebensmitteleinzelhandel umgesetzt werden.
Weitere Details noch zu klären
Die Landesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, auch die weiteren offenen Fragen zu klären. U.a. hat sich Ministerpräsident Laschet heute mit Vertretern der Kirchen und Religionsgemeinschaften zu einem Gespräch getroffen und über die Frage der Ermöglichung von Gottesdiensten beraten. Auch die genaue Definition des Begriffs "Großveranstaltung", die bis zum 31. August untersagt sind, gilt es noch bundesländerübergreifend zu treffen.
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