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04.04.2019

Neugestaltung der Ortsmitte Niederdielfen

Die Niederdielfer Ortsmitte soll attraktiver gestaltet und insbesondere für weitere geschäftliche Nutzungen geöffnet werden. Die Planungsentwürfe wurden am 3. April im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches öffentlich vorgestellt und erörtert. Noch bis einschließlich 18. April besteht die Gelegenheit, Äußerungen zu der Planungsabsicht bei der Gemeinde Wilnsdorf einzureichen.

Folgende drei Bauleitplanverfahren wurden angestoßen:

30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wilnsdorf
- Zulassung zusätzlicher baulicher Nutzungen in der Ortsmitte Niederdielfen –

Mit der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planerischen Voraussetzungen für eine Attraktivierung der Ortsmitte Niederdielfen prioritär für weitere geschäftliche Nutzungen und die Möglichkeit zur Ansiedlung großflächigen Lebensmitteleinzelhandels mit bis zu 1.300 m² Verkaufsfläche bei einem darin enthaltenen Anteil zentrenrelevanter Nebensortimente von max. 10% geschaffen werden.

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Mittelstraße", Ortsteil Niederdielfen

Planungsziel des Bebauungsplanes ist es, in der Ortsmitte von Niederdielfen im Bereich „Mittelstraße/Lindenplatz“ eine städtebauliche Neuordnung vorzunehmen. Hierzu sollen Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Dienstleistungen) und zum Maß der baulichen Nutzung (ausnutzbare Baufläche, Geschossigkeit) getroffen werden. Mit der Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Attraktivierung dieser Zentrumslage geschaffen werden.

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 "Siegener Straße", Ortsteil Niederdielfen

Planungsziel des Bebauungsplanes Nr. 22 „Siegener Straße“ ist die Beschränkung künftiger Einzelhandelsnutzungen im Plangebiet zur Unterstützung der Konzentration flächenintensiver Einzelhandelsnutzungen in der Ortsmitte, Bereich „Lindenplatz/Mittelstraße“. Im Bebauungsplan „Siegener Straße“ soll daher die Festsetzung getroffen werden, dass Handelsnutzungen mit einer Verkaufsfläche von mehr als  520 m² nicht zulässig sind.

Anmerkungen bis 18. April einreichen

Weitere Details können der Präsentation und den entsprechenden Bekanntmachungen entnommen werden, die im Infokasten "Dokumente" zu finden sind. Bis einschließlich 18. April 2019 besteht die Möglichkeit, Äußerungen zu der Planungsabsicht bei der Gemeinde Wilnsdorf schriftlich oder per E-Mail an rathaus@wilnsdorf.de einzureichen oder zu Protokoll zu geben.