Streitschlichter gefragt: Gemeinde Wilnsdorf sucht Schiedspersonen für zwei Schiedsamtsbezirke
Die Gemeinde Wilnsdorf ist auf der Suche nach zwei Schiedspersonen (Schiedsfrau /Schiedsmann), einmal für den Schiedsamtsbezirk Wilnsdorf II, der die Ortsteile Anzhausen, Flammersbach, Gernsdorf und Rudersdorf und für den Schiedsamtsbezirk Wilnsdorf III, der die Ortsteile Niederdielfen, Oberdielfen, Obersdorf und Rinsdorf, umfasst. Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt und soll die Amtsgerichte entlasten.
Schiedspersonen kommen immer dann ins Spiel, wenn im Streit liegende Parteien ihre Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend vor Ort beilegen wollen oder wenn der Gang zum Schiedsamt zwingend vorgeschrieben ist.
Schiedsmänner und -frauen schlichten insbesondere bei Nachbarschaftskonflikten (z.B. Lärm, Gartenzaun, Bepflanzung), Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind, Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Schiedspersonen haben keine richterliche Entscheidungsgewalt. Vielmehr dient ihr schlichtender Einsatz dem Ziel, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, die die Interessen beider Streitparteien berücksichtigt.
Um dieses wichtige Ehrenamt begleiten zu können, sollen Interessenten besondere Voraussetzungen erfüllen. § 2 des Schiedsamtsgesetzes NRW fordert, dass die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein muss. Die Schiedsperson soll mindestens 25 Jahre alt, jedoch nicht älter als 75 Jahre sein und in einem der Ortsteile des Schiedsamtsbezirkes wohnen. Hinter diesen Ansprüchen steht der Wunsch nach einer Person mit einer gewissen Lebenserfahrung, einer guten Menschenkenntnis und Geduld, die in einer möglichst ruhigen und entspannten Atmosphäre die Verhandlungsgespräche führt. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Ausgeschlossen sind Personen, die wegen einer gerichtlichen Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben oder unter Betreuung stehen. Die Schiedsperson wird vom Rat der Gemeinde Wilnsdorf für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Amtsgericht Siegen bestellt. Während ihrer Amtszeit erhalten die Schiedspersonen Unterstützung durch den Siegener Bezirksverband des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, außerdem werden sie regelmäßig weitergebildet. Die Gemeinde Wilnsdorf trägt die notwendigen und angemessenen Sachkosten. Weitere Informationen zum Schiedsamt sind auf der Homepage der Gemeinde Wilnsdorf unter »www.wilnsdorf.de/schiedswesen« zu finden.
Bürgerinnen und Bürger mit Interesse an diesem interessanten und verantwortungsvollen Ehrenamt können sich bis zum 16.05.2025 bei der Gemeinde Wilnsdorf bewerben. Es wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht sind. Die schriftliche Bewerbung sollte neben Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtstag und –ort, Beruf) und Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse falls vorhanden) auch einen kurzen Lebenslauf beinhalten. Die Unterlagen können postalisch (Gemeinde Wilnsdorf, Fachdienst 4.2, Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf) oder per E-Mail (rathaus@wilnsdorf.de) gesendet werden, bitte unter dem Hinweis „Bewerbung Schiedsamt“. Für weitere Fragen steht Frank Neuser gern zur Verfügung, Tel. 02739/802-116, E-Mail f.neuser@wilnsdorf.de.