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17.08.2018

24. – 27. August: Kirmes in Wilnsdorf

Mit einem bunten Mix aus klassischen und modernen Attraktionen begeistert die Wilnsdorfer Kirmes schon seit vielen Jahren die Besucher. Am kommenden Wochenende ist es wieder soweit.

Die Kirmes startet am Freitag, dem 24. August, und endet am darauffolgenden Montag, dem 27. August. Musik-Express, Breakdancer und Autoscooter werden wieder zum Mitfahren einladen, Glück und Geschicklichkeit können an der Schieß- und Losbude auf die Probe gestellt werden. Und natürlich dürfen auch die diversen Imbiss- und Ausschankstände und Süßwarenanbieter nicht fehlen.

Die rund zwanzig Schaustellergeschäfte sind am Freitag und Samstag von 14 bis 24 Uhr und am Sonntag und Montag von 14 bis 23 Uhr auf dem Parkplatz Kleine/Schreiber geöffnet. Der Montag wird traditionell zum Familientag ernannt. Dann bieten die Fahrgeschäfte auf ihre Preise Ermäßigungen bis zu 50 Prozent. Für Autofahrer stehen im Ortszentrum und im Gewerbegebiet ausreichend Parkplätze zur Verfügung.

Höhenfeuerwerk abgesagt

Ein Höhenfeuerwerk über Wilnsdorf sollte am Freitag den ersten Kirmestag krönen. Doch wegen seit Wochen anhaltender Trockenheit und Brandgefahr haben Kirmesbetreiber, Feuerwehr Wilnsdorf und Gemeindeverwaltung entschieden, das Feuerwerk abzusagen. Auch wenn die Wetterprognosen für Donnerstag und Freitag vereinzelt Schauer vorhersagen, reichen die zu erwartenden Niederschlagsmengen nicht aus, um eine Brandgefahr für die umliegenden Wiesen und Wälder verlässlich ausschließen zu können. Für die schweren Herzens getroffene Entscheidung bitten alle Beteiligten um Verständnis, Sicherheit geht vor.

Augenmerk auf gesetzlichen Jugendschutz

Wie schon in den vergangenen Jahren wird auch am kommenden Kirmeswochenende streng auf den gesetzlichen Jugendschutz geachtet. Das Jugendschutzgesetz zieht klare (Alters-)Grenzen, deren Einhaltung kontrolliert wird: Der Verkauf und der Verzehr von Spirituosen ist erst ab 18 Jahren erlaubt; für andere alkoholische Getränke gilt die Altersgrenze von 16 Jahren. Auch die Wilnsdorfer Einzelhändler übernehmen hier engagiert Verantwortung, an allen Tankstellen, Lebensmittel- und Getränkemärkten wird der Jugendschutz entschlossen umgesetzt. Gleiches gilt für das Veranstaltungsgelände, hier ist der Hinweis zu beachten, dass keine Getränke mit auf den Kirmesplatz gebracht werden dürfen. Die Behörden appellieren zudem an die Verantwortung der Eltern, die bei entsprechenden Verstößen ihrer minderjährigen Kinder informiert werden müssen.