Wilnsdorfer Planungen geben Energiewende Aufwind
Drei Windräder drehen sich zurzeit in der Gemeinde Wilnsdorf, und nach den Vorstellungen des Wilnsdorfer Rates sollen ihnen weitere Anlagen folgen, das hat das Gremium schon 2015 entschieden. Ein mit diesem Ziel kompatibles Investorenvorhaben bietet nun die Gelegenheit, einen entscheidenden Schritt weiterzukommen und künftig einen höheren Beitrag zur geforderten Energiewende zu leisten.
Investor plant drei Anlagen im Bereich Gernsbacher/ Tiefenrother Höhe
Wie die Verwaltung in einer Vorlage für die nächste Sitzung des Bau- und Umweltausschusses mitteilt (s. Infokasten "Dokumente"), möchte ein Investor baldmöglichst beim Kreis Siegen-Wittgenstein die Genehmigung für den Bau und Betrieb von drei Windenergieanlagen in den Gemarkungen Gernsdorf und Rudersdorf beantragen. Die angedachten Standorte liegen innerhalb der vorläufigen Flächenkulisse, für die sich der Wilnsdorfer Gemeinderat bereits 2015 als neue Windkraftkonzentrationszone im Bereich Gernsbacher/ Tiefenrother Höhe ausgesprochen hatte.
Damals brachte das Gremium eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans auf den Weg, um die bestehende Windkraftzone Kalteiche zu erweitern und eine zweite Zone im Bereich Gernsbacher/ Tiefenrother Höhe auszuweisen. Den geplanten Ausbau der Windenergienutzung unterstrich der Rat erst vor wenigen Wochen, als er mit breiter Mehrheit das Energie- und Klimapolitische Leitbild der Gemeinde Wilnsdorf beschlossen hat.
Entspricht beschlossener Windenergiekonzeption
"Das jetzt bekanntgewordene Vorhaben des Investors steht im Einklang mit den bisherigen kommunalpolitischen Planungen", erklärt Fachbereichsleiter Martin Klöckner, "daher kann der Rat in einem gesonderten Verfahren Planungsrecht schaffen". Ein Rückgriff auf das Baugesetzbuch erlaubt es, zusätzlich zu einer bestehenden Windkraftkonzentrationszone ein Sondergebiet für die Nutzung von Windenergie auszuweisen.
"Dieser Möglichkeit wollen wir uns aber nur bedienen, weil die drei geplanten Anlagen ausdrücklich in dem Bereich gebaut werden sollen, der schon vom Gemeinderat nach einem intensiven Abwägungsprozess für geeignet erklärt wurde", erinnert auch Bürgermeisterin Christa Schuppler, "insoweit sind die bisherigen Beschlüsse zur Windenergiekonzeption der Gemeinde zu beachten".
Planungen für Kalteiche laufen weiter
Konkret bedeutet der Vorschlag der Verwaltung an Ausschuss und Rat, dass eine Änderung des Flächennutzungsplans angegangen wird, die sich nur auf den Bereich Gernsbacher/Tiefenrother Höhe bezieht. Unabhängig davon wird das 2015 eingeleitete Verfahren für beide Bereiche – Kalteiche und Gernsbacher/ Tiefenrother Höhe – fortgeführt, u.a. stehen weitere artenschutzrechtliche Prüfungen und Bewertungen insbesondere im Bereich der Kalteiche aus.
"Selbstverständlich werden wir auch im Verlauf des neuen Verfahrens die Öffentlichkeit und Fachbehörden über die Planung informieren und Gelegenheit geben, sich mit Anregungen zu beteiligen", kündigt Martin Klöckner an. Außerdem wird der Investor im Rahmen seines Genehmigungsverfahrens die üblichen immissions- und umweltschutzrechtlichen Fragen zu prüfen haben. "Die Zuständigkeit für die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen im Flächennutzungsplan liegt bei der Gemeinde, für die Baugenehmigung mit allen anlagenspezifischen Prüfungen ist der Kreis zuständig", betont Schuppler.