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26.10.2023

Zweite Beteiligungsphase der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes startet bald

Am 20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4. Die Öffentlichkeit hat dann bis zum 2. Januar 2024 die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben.

11.000 Beteiligungen in erster Phase

Während der ersten Beteiligungsphase im März und April dieses Jahres konnten Bürgerinnen und Bürger über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort konnten die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Rund 11.000 gültige Beteiligungen wurden auf diesem Wege beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt wertet die Beiträge derzeit aus und wird die Auswertung mit der Veröffentlichung eines Lärmaktionsplan-Entwurfes abschließen. Dieser Entwurf wird passend zum Start der zweiten Beteiligungsphase am 20. November 2023 veröffentlicht.

Die Veröffentlichung erfolgt auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap. Bereits jetzt finden interessierte Bürgerinnen und Bürger auf der Beteiligungsplattform zusätzliche Informationen über die Teilnahme am Verfahren und zum weiteren Ablauf.

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung

In der kommenden zweite Phase können Bürgerinnen und Bürger den Lärmaktionsplan-Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben. Diese Beteiligungsrunde läuft findet vom 20. November 2023 bis zum 2. Januar 2024 statt. 

Newsletter und Kontakt

Auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de können sich Interessierte für einen Newsletter anmelden, mit dem das EBA unter anderem über die Starttermine der Beteiligungsphasen informiert.

Bei Fragen kann das Eisenbahn-Bundesamt kontaktiert werden:

  • per E-Mail an umgebungslaerm@eba.bund.de
  • postalisch unter dem Stichwort „Umgebungslärm“ an das Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, in 53175 Bonn
Quelle: Pressemitteilung des Eisenbahn-Bundesamtes