Wohngeld
Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform in Kraft getreten. Mit dem neuen „Wohngeld Plus“ können mehr einkommensschwache Haushalte auf finanzielle Unterstützung bei ihren Wohnkosten hoffen, egal ob Mieter (Wohngeld als Mietzuschuss) oder Eigentümer (Wohngeld als Lastenzuschuss).
Die Gemeinde Wilnsdorf rechnet mit einer Verdreifachung der Antragszahlen. Eine entsprechende Personalaufstockung sieht die Wohngeldreform aber leider nicht vor. Daher müssen Antragstellende mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen.
Auskünfte über den konkreten Bearbeitungsstand Ihres Antrags sind leider nicht möglich, bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen ab.
Fragen und Antworten
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten rund ums Wohngeld aufgelistet:
Wer hat Anspruch auf das „Wohngeld Plus“?
Grundsätzlich wird Wohngeld als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt. Antragsberechtigt sind
- Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen
- Rentnerinnen und Rentner
- Bezieher von Arbeitslosengeld I
- Studierende
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die bereits andere Transferleistungen empfangen, in denen die Wohnkosten schon enthalten sind, z.B.
- Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") bzw. Bürgergeld,
- Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II),
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII),
- Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder
- Ausbildungsförderungshilfen (Schüler-BAföG, BAföG* oder Berufsausbildungshilfe).
Leben in Ihrem Haushalt sowohl Personen, die grundsätzlich antragsberechtigt sind als auch solche, die nicht antragsberechtigt sind, handelt es sich um einen sogenannten "Mischhaushalt". In diesem Fall kann ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Reichen Sie bitte entsprechende Nachweise zu allen Haushaltsangehörigen ein.
*Ausnahme: wird das BAföG nur als Volldarlehen gewährt, kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen
Wieviel Geld bekommt ein Wohngeldhaushalt?
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld vorliegt, hängt ab von:
- Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Die genaue Wohngeldhöhe wird vom örtlichen Wohngeldamt geprüft und festgelegt.
Eine erste Orientierung bietet der vorläufige WohngeldPlus-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Wohngeldrechner
Wie kann ich Wohngeld beantragen?
Wenn Sie in der Gemeinde Wilnsdorf leben, müssen Sie einen Antrag bei unserer Wohngeldstelle im Rathaus einreichen. Den Antrag können Sie online oder in Schriftform übermitteln. Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzlich zum eigentlichen Antrag noch weitere Unterlagen (z.B. Nachweise zum Mietverhältnis und zu Ihrem Einkommen) benötigen. Bitte helfen Sie bei der schnellstmöglichen Bearbeitung Ihres Antrages mit, indem Sie die Unterlagen vollständig einreichen. Die nachfolgende Checkliste ermöglicht Ihnen, die Vollständigkeit Ihres Antrags selbst zu prüfen:
Checkliste Wohngeldantrag 2023 (PDF, 155 kB, Version: 15.06.2023)
Online-Antrag
Einen Online-Antrag können Sie über den Wohngeldrechner NRW einreichen. Die Website berechnet Ihnen zunächst Ihren unverbindlichen Wohngeldanspruch. Anschließend können Sie mit Ihren Angaben das Wohngeld beantragen. Der Antrag wird vom NRW-Ministerium automatisch an die Gemeinde Wilnsdorf weitergeleitet. Eine Unterzeichnung des Antrags ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Antragsformulare zum Ausdrucken
Sie können Wohngeld auch mit Hilfe von Antragsvordrucken beantragen, die Sie am PC ausfüllen, ausdrucken und postalisch an die Wohngeldstelle schicken. Die Anträge finden Sie auf der Website des NRW-Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung (ganz am Ende der Website):
Wohngeld | MHKBD NRWWie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Durch die Wohngeldreform hat sich die Zahl der Anspruchsberechtigten ungefähr verdreifacht, ohne dass eine ausreichende Personalaufstockung erfolgen konnte. Daraus ergeben sich leider längere Bearbeitungszeiten, eine Auskunft über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer Ihres Antrags ist nicht möglich. Bitte sehen Sie daher von entsprechenden Nachfragen ab.
Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie auf den Internetseiten des NRW-Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Wohngeld | MHKBD NRW
Der Fachdienst für Soziales steht Ihnen bei Fragen natürlich auch gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten Fachdienst "Soziales"
Montag bis Freitag
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
zusätzlich im Bereich Sozialhilfe und Asylangelegenheiten:
Montag und Mittwoch
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (nur telefonisch!)
Terminvereinbarung nach Absprache
Dokumente
Checkliste Wohngeldantrag 2023 (PDF, 155 kB, Version: 15.06.2023)
DS-Info-Wohngeld (PDF, 181 kB)