Afrikanische Schweinepest: Sperrzonen werden erweitert
Aufgrund der aktuellen ASP-Nachweise bei einem erlegten Frischling im Raum Schüllar und bei Totfunden in der Gemeinde Hilchenbach wurden die Sperrzonen II (infizierte Zone) und I (Pufferzone) erweitert.
Die Pufferzone ist ein rund zehn Kilometer breiter Streifen um die bislang infizierte Zone und erstreckt sich auch über den Norden der Gemeinde Wilnsdorf (Ortslagen Niederdielfen & Flammersbach, Ortsrand Anzhausen).
Die hierzu erlassenen aktuellen Allgemeinverfügungen und Kartendarstellungen finden Sie auf der Website des Kreises Siegen-Wittgenstein zur Afrikanischen Schweinepest.
Schutzzaun wirkt
Seit einigen Monaten sind in den betroffenen Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein nun die eingerichteten Kerngebiete mit mehr als 200 Kilometern Festzaun eingezäunt, die das Auswechseln infizierter Wildschweine verhindern sollen. Die Tatsache, dass der angrenzende Hochsauerlandkreis mit seinen vielen Hausschweinebeständen erst seit wenigen Tagen betroffen ist, zeigt, dass die Zaunbaumaßnahmen effektiv Rottenbewegungen verhindern.
Dass in den bisher betroffenen Gebieten um Wingeshausen (ursprünglicher ASP-Hotspot) nur noch wenige Wildschweine gesichtet und dort kaum noch Kadaver gefunden werden, verdeutlicht die Effektivität der getroffenen Maßnahmen (Zäunen, Suchen, Bergen, Letalentnahmen). Jedoch ist das Verschleppen des ASP-Virus über Kadaver(-teile) durch die bekannten Beutegreifer wie Fuchs, Dachs, Wolf und Raubvögel jederzeit möglich. Auch, besonders nachts, offen gelassene Tore tragen dazu bei, dass ggfs. infizierte Wildschweine aus der Einzäunung des Kerngebietes entweichen können.
Um die dringend notwendige Reduktion der Schwarzwildpopulation auch in der das Kerngebiet umgebenden nun erweiterten Sperrzone II ( SZ II) zu erreichen, wird den von der SZ-II-Erweiterung betroffenen Jagdausübungsberechtigten die Jagd auf Schwarzwild und sonstiges Wild unter Berücksichtigung des aktuellen Ausbruchsgeschehens unter Beachtung der Jagd- und Schonzeiten von Amts wegen, d.h. ohne Antragsstellung zeitnah genehmigt werden.
Verhaltenshinweise
Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat eine Website zur Afrikanischen Schweinepest erstellt. Dort finden Sie auch Verhaltenshinweise für Bürgerinnen und Bürger:
Website des Kreises Siegen-Wittgenstein zur Afrikanischen Schweinepest
U.a. sollten Wege in Wald und Flur nicht verlassen werden, damit Wildschweine nicht aufgescheucht werden und ihren Bewegungsradius unnötig vergrößern. Sind Sie mit Hunden unterwegs, so leinen Sie diese unbedingt an!
Das Wegegebot gilt für ALLE Aktivitäten im Wald, also unter anderem auch für:
- Mountainbiking
- Reiten
- Geocaching
- Pilze sammeln
- Trailrunning
- Hundetraining
- Wanderungen
- Fotografie
- Tierbeobachtungen
- usw.
Sollten Sie ein totes oder offensichtlich krankes/verunfalltes Tier sehen, so melden Sie dies bitte umgehend dem zuständigen Veterinäramt. Geben Sie dabei möglichst genau den Fundort an und halten Sie Abstand von dem Wildschwein. Alle weiteren Maßnahmen werden durch das Veterinäramt eingeleitet.
Entsprechende Meldungen geben Sie bitte telefonisch über 0271 333-1120 oder per E-Mail an wildschweinfund@siegen-wittgenstein.de durch.