Beteiligungsverfahren für Landesentwicklungsplan
Die NRW-Landesregierung hat die Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) angestoßen. Aktuell können Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen zum Entwurf einreichen. Die Beteiligung ist bis 17.04.2026 möglich.
Hier geht's zum Beteiligungsverfahren für den LEP: 2. Beteiligungsverfahren zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) | Fachportal für Raumordnungs- und Bauleitplanung
Was ist der Landesentwicklungsplan?
Der LEP ist das wichtigste Steuerungsinstrument der Landesplanung. Er legt die Ziele und Grundsätze der räumlichen Entwicklung des gesamten Landes fest und dient als verbindliche Vorlage für die Regionalplanung.
Die Ziele und Grundsätze, die sowohl textlich als auch zeichnerisch festgelegt werden, beinhalten die wichtigsten landespolitischen Planbereiche. Als dichtbesiedeltes Land hat NRW vielfältige Ansprüche an den begrenzten Raum und seine Ressourcen. Dazu zählen insbesondere:
- die Bereitstellung von Siedlungsflächen für Wohnen, Handel, Gewerbe und Industrie,
- die Gewährleistung einer leistungsfähigen Infrastruktur (Straßen, Schienen, Flughäfen, Wasserstraßen, Energieversorgung, Leitungen, etc.),
- der Schutz und die Entwicklung von Natur und Landschaft,
- der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel,
- die Sicherung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung,
- die Schaffung bzw. der Erhalt von Möglichkeiten für Erholung im Freiraum,
- die Sicherstellung der Rohstoffversorgung,
- der Schutz des Grundwassers und seiner Nutzung sowie der
- Schutz vor Hochwasser.
Diese und weitere Raumnutzungsansprüche stehen häufig in Konkurrenz zueinander und müssen insbesondere im LEP NRW bestmöglich aufeinander abstimmt werden.
Weitere Informationen: Was ist der Landesentwicklungsplan? | Landesplanung NRW