Hinweis: Öffentliche Bekanntmachung
26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Am Hundstück" der Gemeinde Wilnsdorf, Ortsteil Gernsdorf - Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus im Bereich der Marburger Straße
hier: Schlussbekanntmachung gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Wilnsdorf hat am 25.06.2025 die 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Am Hundstück" der Gemeinde Wilnsdorf, Ortsteil Gernsdorf, gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen.
Mit der 26. Änderung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Einfamilienhauses geschaffen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte auf der Grundlage des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB.
Die 26. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Am Hundstück" der Gemeinde Wilnsdorf, Ortsteil Gernsdorf, liegt nebst Begründung von jetzt an bei der Gemeinde Wilnsdorf - Rathaus - in 57234 Wilnsdorf, Marktplatz 1, Zimmer 62, während der Dienststunden öffentlich aus und tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Die Bekanntmachung mit allen Details der Auslegung ist ab dem 29.06.2026 für die Dauer einer Woche an der Bekanntmachungstafel des Rathauses Wilnsdorf, Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf, angeschlagen. Sie kann darüber hinaus auf dieser Seite eingesehen werden (s. Infokasten "Dokumente").
Wilnsdorf, 26. Juni 2026
Hannes Gieseler
Bürgermeister