Hinweis: Öffentliche Bekanntmachung
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Hoheroth" der Gemeinde Wilnsdorf, Ortsteil Wilnsdorf
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Rettungswache mit Regionalem Sozialdienst in Wilnsdorf -
hier: Schlussbekanntmachung gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Rat der Gemeinde Wilnsdorf hat am 12.09.2024 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 “Hoheroth“ der Gemeinde Wilnsdorf, Ortsteil Wilnsdorf, gem. § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen.
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer neuen Rettungswache und Räumlichkeiten für den regionalen Sozialdienst des Kreises Siegen-Wittgenstein auf dem Grundstück des bisherigen Busbahnhofes an der Rudersdorfer Straße in Wilnsdorf, der nahe des Sportplatzes „Höhwäldchen“ neu gebaut wurde, geschaffen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte auf der Grundlage des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB.
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 “Hoheroth“ der Gemeinde Wilnsdorf, Ortsteil Wilnsdorf, liegt nebst Begründung von jetzt an bei der Gemeinde Wilnsdorf - Rathaus - in 57234 Wilnsdorf, Marktplatz 1, Zimmer 62, während der Dienststunden öffentlich aus und tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Die Bekanntmachung mit allen Details der Auslegung ist ab dem 03.08.2026 für die Dauer einer Woche an der Bekanntmachungstafel des Rathauses Wilnsdorf, Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf, angeschlagen. Sie kann darüber hinaus auf dieser Seite eingesehen werden (s. Infokasten "Dokumente").
Wilnsdorf, 29. Juli 2026
Hannes Gieseler
Bürgermeister