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Musikschule

Die Musikschule Wilnsdorf bietet seit vielen Jahren musikalische Ausbildung für Groß und Klein. Unsere Palette im Überblick:

  • Freude am Singen und Spaß beim Tanzen und Spielen entdecken schon die „Musikmäuschen“: In der Eltern-Kind-Gruppe erlernen Kinder im Alter von anderthalb bis 4 Jahren Lieder, Fingerspiele und Verse, durch das gemeinsame Musizieren werden die Sprachentwicklung, das Selbstvertrauen, die Grob- und Feinmotorik ebenso wie Sozialverhalten und Konzentration gefördert.
  • Weiter geht es dann im Alter von vier Jahren in der musikalischen Früherziehung: Spielerisch erfahren die Kinder hier innerhalb von zwei Jahren den Zugang zu Rhythmus und Musik. Geschichten, Lieder, Tänze, Glockenspiel und Orffinstrumente regen musikalisches Gehör und Fantasie der Kinder an und ermuntern zum Mitmachen.
  • Gitarre, Schlagzeug, Violine & Co: Der Instrumentalunterricht beginnt in der Regel frühestens ab einem Alter von sechs Jahren. Einige Instrumente können auch im Gruppenunterricht erlernt werden. Gegen Gebühr können Leihinstrumente (Violinen, Violoncelli, diverse Blasinstrumente) genutzt werden.

Es finden zwei mal jährlich gemeinsame Schülerkonzerte der verschiedenen Gruppen und Einzelschüler statt.

Einen Überblick über alle Angebote der Musikschule Wilnsdorf bietet das Faltblatt "Unser Angebot", das im Infokasten "Dokumente" zum Download bereit steht und auch im Rathaus der Gemeinde Wilnsdorf ausliegt.


 

Kinderchor "Liederstrolche"

Die "Liederstrolche", der Kinderchor der Musikschule Wilnsdorf, ist durch jährliche Musicalaufführungen mit eigener Band auch über die Grenzen Wilnsdorfs hinaus bekannt und beliebt.Ca. 60 Kinder und Jugendliche proben für gemeinsame Auftritte, spielen Theater und bereiten sich in einer Chorfreizeit auf die Musicalaufführung vor.

Die Proben des Kinderchores unter der Leitung von Andrea Stötzel finden donnerstags von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr im Bürgersaal Oberdielfen statt. Neue Stimmen sind immer herzlich willkommen!

Website der “Liederstrolche“

Gebührenermäßigung

Voraussetzung für eine Gebührenermäßigung ist,

  • dass ein Geschwisterkind (Vorlage Kindergeldbescheid) die »Kinderkunstkurse und/oder die Musikschule der Gemeinde Wilnsdorf besucht, oder
  • dass Erziehungsberechtigte Leistungen nach dem SGB II, Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen nach § 6a BKGG (Kinderzuschlag) beziehen.

Die Ermäßigung staffelt sich wie folgt:

  • Für Bezieher von ungekürztem Kindergeld beträgt die Ermäßigung für das 2. Kind 20 %, für das 3. Kind und jedes weitere Kind 40 %.
  • Für Bezieher von Wohngeld/lfd. Hilfe zum Lebensunterhalt beträgt die Ermäßigung für das 1. Kind 25 %, für das 2. Kind 30 %, für das 3. Kind und jedes weitere Kind 50 %.

Anträge zum Download finden Sie im Infokasten "Dokumente".

Bankverbindung des Fördervereins der Musikschule Wilnsdorf

Sparkasse Siegen
BLZ 460 500 01
Konto 53006805
IBAN: DE60 4605 0001 0053 0068 05
BIC: WELADED1SIE