Astschnittabfuhr
Die Gemeinde Wilnsdorf bietet im Frühjahr und im Herbst eine Astschnittabfuhr an: Grundstückseigentümer können Ast-, Strauch- und Heckenschnitt abholen lassen, der aufgrund seiner Größe nicht über die Biotonne entsorgt werden kann.
Mitgenommen werden kleinere Mengen an groben Grünabfällen, wie sie bei regelmäßigen Unterhaltungsarbeiten anfallen. Die Astschnittabfuhr ist jedoch nicht bestimmt für die Entsorgung großer Mengen Astschnitt, beispielsweise von Baumfällungen, sowie anderer organischer Abfälle, die über die Biotonne entsorgt werden können (z. B. Laub, Gras, Moos). Ebenfalls von der Entsorgung ausgeschlossen sind Grünabfälle mit größeren Abmessungen, wie z. B. Baumstämme.
Hinweis
In der Zeit vom 1. März bis 30. September eines Jahres dürfen u. a. Hecken und Gebüsche nicht gerodet oder abgeschnitten werden. In dieser Zeit sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt.
Anmeldung der Astschnittabfuhr
Wer von der Möglichkeit der Astschnittabfuhr Gebrauch machen möchte, muss diese rechtzeitig bei der Gemeinde Wilnsdorf anmelden:
- Für die Ende März/Anfang April 2024 vorgesehene Astschnittabfuhr muss die Anmeldung bis spätestens zum 23. Februar 2024 erfolgen.
- Für die Ende November 2024 vorgesehene Astschnittabfuhr muss die Anmeldung bis spätestens zum 15. November 2024 erfolgen.
Melden Sie die Abfuhr entweder telefonisch (02739 802-166) oder online an:
Online Anmeldung Astschnittabfuhr
Die genauen Abfuhrtermine können Ihnen aus Dispositionsgründen erst anschließend mitgeteilt werden.
Wie muss das Schnittgut bereit gelegt werden?
Der Astschnitt muss zum Abholungstermin an der Straße bzw. am Gehweg so bereit gelegt werden, dass er keine Verkehrsbehinderung darstellt.
Damit das Schnittgut problemlos und zügig abgeholt werden kann, muss es gebündelt bereit liegen. Die Bündel müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Das Schnittgut darf bis zu 1,5 m lang und bis zu 8 cm stark sein.
- Der Bündeldurchmesser darf 60 cm nicht übersteigen.
- Die Bündel dürfen nur mit Naturseil/-kordel, nicht jedoch mit Metalldraht oder Kunststoffschnüren zusammengebunden werden.
Nur wenn diese Vorgaben beachtet werden, kann der Astschnitt mitgenommen werden!
Übrigens sind die Kosten für die Astschnittabfuhr mit der allgemeinen Abfallgebühr abgegolten. Folglich werden hierfür gesonderte Gebühren nicht in Rechnung gestellt.