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Informationen zu Schulanmeldungen (FaQ)

Ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Der Wechsel vom Kindergarten auf die Grundschule oder der Wechsel von der Grundschule auf die weiterführende Schule bringt viele Herausforderungen und Fragen mit sich. Um Sie und ihre Kinder bestmöglich zu unterstützen, haben wir Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Schulanmeldungen zusammengefasst.

Scheuen Sie sich bitte nicht, bei Fragen rund um die Schulanmeldung die Schulleitungen und/oder die Mitarbeitenden des Schulträgers bei der Gemeinde Wilnsdorf zu kontaktieren! So lassen sich Sorgen, Missverständnisse oder Fragen im Voraus am besten klären.

Häufig gestellte Fragen zur Grundschulanmeldung

Wann wird mein Kind schulpflichtig?

Jedes Kind, welches bis zum 30.09. das sechste Lebensjahr vollendet hat, wird in Nordrhein-Westfalen zum 01.08. desselben Jahres schulpflichtig. Kinder, welche erst ab dem 01.10. das sechste Lebensjahr vollenden werden erst im darauffolgenden Kalenderjahr schulpflichtig.

Vorzeitige Einschulung

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten ist es möglich auch Kinder, welche nach dem Einschulungsstichtag 30.09. geboren sind einzuschulen. Für die vorzeitige Einschulung muss ein formloser Antrag an die Wunschgrundschule gestellt werden. Die Schulleitung entscheidet in solchen Fällen in Beratung mit den Erziehungsberechtigten über die vorzeitige Aufnahme des Kindes. Grundvoraussetzung ist, dass zu erwarten ist, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten kann. Eine Altersbegrenzung nach unten gibt es dabei in Nordrhein-Westfalen nicht. Als Entscheidungshilfe, ob eine vorzeitige Einschulung möglich ist, wird die Schulleitung ein schulärztliches oder auch ein schulpsychologisches Gutachten heranziehen, um die beste Lösung für das Kind zu finden. Mit Aufnahme des Kindes beginnt die Schulpflicht.

Zurückstellung

Schulpflichtige Kinder können nach geltender Rechtslage nur aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung auf Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens. Zudem werden die Erziehungsberechtigten angehört.

Wann melde ich mein Kind an Grundschule an?

Alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder schulpflichtig werden, erhalten von der Gemeinde Wilnsdorf als Schulträgerin ein Infoschreiben, in dem sie über die Anmeldezeiträume sowie die Möglichkeiten der Terminvereinbarung an den Wilnsdorfer Grundschulen informiert werden.

Grundsätzlich muss die Anmeldung an einer Grundschule spätestens bis zum 15.11 des Vorjahres erfolgen. Beispiel: Wenn Ihr Kind zum 01.08.2026 schulpflichtig wird müssen sie dieses bis zum 15.11.2025 an einer Grundschule angemeldet haben.

Wie melde ich mein Kind an?

Brauche ich einen Termin für die Anmeldung?

Ja, bitte vereinbaren Sie im Sekretariat der betreffenden Grundschule einen Termin für die Anmeldung. Die notwendigen Informationen (Zeitraum, Uhrzeit, Telefonnummer) für die Terminvergabe der jeweiligen Grundschule können Sie dem unter Punkt 2.) erwähnten Infoschreiben entnehmen.

 Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung meins Kindes?

  1. Die Geburtsurkunde Ihres Kindes
  2. Den Impfpass Ihres Kindes
  3. Passfoto Ihres Kindes
  4. Falls vorhanden: Beobachtungsbögen des Kindergartens (z.B. SEIS, SISMIK, etc.)
  5. Ihr Kind
  6. Da Sie Ihr Kind nur an einer Grundschule anmelden dürfen, bekommen Sie den Anmeldeschein nicht vorab vom Schulträger zugesandt, sondern nach erfolgter Terminvereinbarung von der jeweiligen Grundschule zur Verfügung gestellt.

Hat mein Kind Anspruch auf einen Schulplatz?

Ja, es ist sichergestellt, dass jedes schulpflichtige Kind einen Schulplatz erhält. Allerdings haben Sie keinen Anspruch auf eine Aufnahme an der gewünschten Schule. Ob Sie einen Platz an der gewünschten Schule für Ihr Kind bekommen, ist von den Aufnahmekapazitäten der jeweiligen Schule abhängig.

(„Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität, soweit der Schulträger keinen Schuleinzugsbereich gebildet hat.“             [ § 46 Abs. 3 SchulG NRW i. V. m. § 1 Abs. 2 S. 1 AO-GS])

Kann ich mir aussuchen, auf welche Grundschule mein Kind gehen soll bzw. kann mein Kind bei der gewünschten Grundschule abgelehnt werden?

Sie können sich eine Grundschule für ihr Kind aussuchen, jedoch haben Sie keinen Anspruch auf einen Platz an der gewünschten Grundschule. Trotzdem ist gewährleistet, dass alle Wilnsdorfer Kinder auch einen Platz an einer Grundschule im Gemeindegebiet bekommen.

Kann ich mein Kind an mehreren Grundschulen anmelden?

Nein, Sie müssen sich im Voraus überlegen, auf welche Grundschule Ihr Kind gehen soll. Sie dürfen Ihr Kind nur an einer Grundschule anmelden.

Wer entscheidet, ob mein Kind einen Schulplatz an der gewünschten Grundschule erhält?

Über die Vergabe der Schulplätze entscheidet die Schulleitung anhand der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten der Schule.

Sollten mehr (gemeindeeigene) Kinder angemeldet worden sein, als Schulplätze an der gewünschten Schule zur Verfügung stehen („Anmeldeüberhang“), werden weitere Aufnahmekriterien (wie z.B. Geschwisterkind oder Schulweg) herangezogen. Den Schulleitungen sowie der Gemeinde Wilnsdorf als Schulträgerin ist daran gelegen, im Falle eines Anmeldeüberhangs die für die betroffenen Kinder bestmögliche Lösung zu finden, damit alle Kinder einen schönen Schulstart haben können.

Welche Betreuungsangebote gibt es an den Wilnsdorfer Grundschulen?

Offene Ganztagsschule (OGS)

Die Offenen Ganztagsschulen an den Grundschulstandorten Dielfen, Rudersdorf, Wilgersdorf und Wilnsdorf bieten für Schülerinnen und Schüler an allen regulären Schultagen sowie bei Bedarf an beweglichen Ferientagen und pädagogischen Tagen in der Regel 45 Minuten vor Unterrichtsbeginn bis 16.30 Uhr eine zuverlässige Betreuung. Den Kindern steht mehr Zeit für Lernen und Entwicklung zur Verfügung, so dass eine verbesserte schulische und persönliche Förderung möglich wird. Nach dem Unterricht und dem Mittagessen wird ein zusätzliches Nachmittagsprogramm (Sport, Musik, Kultur, freies Spielen) angeboten. Jeweils zu Beginn des Schuljahres entscheiden die Eltern, ob ihre Kinder das Ganztagsangebot wahrnehmen. Bei einer Anmeldung besteht für das Schuljahr die Verpflichtung zur Teilnahme. Zur Finanzierung ist ein einkommensabhängiger Elternbeitrag zu zahlen.

 

Flexibetreuung

Dieses 2019 eingeführte Angebot umfasst die Betreuung an einem oder zwei wählbaren Nachmittagen pro Woche (inklusive Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung), die für ein Schulhalbjahr verbindlich festzulegen sind. Die Betreuung beinhaltet die Verlässliche Halbtagsschule. Für die Teilnahme ist ein monatlicher Elternbeitrag zu zahlen.

 

Verlässliche Halbtagsschule (VHTS, "Schule von acht bis eins")

An allen Grundschulen der Gemeinde Wilnsdorf wird an allen Unterrichtstagen in der Zeit bis zum Ende der sechsten Stunde eine verlässliche Betreuung angeboten. Zusätzlich können die Optionen gebucht werden, die Kinder bereits 45 Minuten vor Unterrichtsbeginn und/ oder an beweglichen Ferientagen betreuen zu lassen. Die Teilnahme ist freiwillig, zur Finanzierung ist ein monatlicher Elternbeitrag zu zahlen.

Sprachstandsfeststellung

Um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen ist das Beherrschen der Sprache von essentieller Bedeutung. Die Sprachstandsfeststellung erfolgt über Delfin 4 (Diagnostik, Elternarbeit, Förderung der Sprachkompetenz in Nordrhein-Westfahlen bei 4-Jährigen) zwei Jahre vor der Einschulung und ist für alle Kinder verpflichtend, die keine Kindertageseinrichtung besuchen. Die Testungen werden von Grundschullehrkräften oder sozialpädagogischen Fachkräften durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle Kinder bei Bedarf frühzeitig Unterstützung erhalten.

Häufig gestellte Fragen zur Anmeldung an einer weiterführenden Schule

Muss ich mich an die Empfehlung der Grundschule bezüglich der Schulform halten?

Nein, die Empfehlung der Grundschule ist keine Vorgabe, sondern nur ein Rat.

Wenn Sie Ihr Kind an einer Schulform anmelden, für die es keine und auch keine eingeschränkte Schulformempfehlung erhalten hat, nehmen Sie während des Anmeldeverfahrens an einem Beratungsgespräch der weiterführenden Schule teil.

Welche Dokumente benötige ich für die Anmeldung?

•    Das letzte Halbjahreszeugnis mit Empfehlung über die Schulform
•    Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes
•    Anmeldeschein der Grundschule
•    Nachweis über den Masernschutz (Impfausweis)

Wie finde ich eine geeignete Schule für mein Kind?

Anhand der Empfehlung der Grundschule können Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind eine weiterführende Schule aussuchen. Die Schulen bieten meistens einen „Tag der offenen Tür“ an, damit sowohl die Eltern, als auch die zukünftigen Schüler*innen einen besseren Überblick bekommen, welche Schule Ihnen am besten gefällt. Informationen über die Schulen sowie den „Tag der offenen Tür“ erhalten Sie auf den Webseiten der entsprechenden Schulen.

Darüber hinaus findet jährlich (meist im November) eine Infoveranstaltung der Gemeinde Wilnsdorf zum Übergang in die weiterführende Schule statt, bei der sie einen umfassenden Überblick über alle relevanten Themen, die den Übergang in die fünfte Klasse betreffen, erhalten und die Schulleitungen kennenlernen können.

Wann muss ich mein Kind an einer weiterführenden Schule anmelden?

Die Anmeldeverfahren finden immer Anfang des Kalenderjahres statt. Die genauen Anmeldezeiträume werden frühzeitig auf verschiedenen Kanälen bekannt gegeben.

Besteht ein Anspruch auf einen Schulplatz an der Wunschschule oder an einem Schulplatz in Wohnortnähe?

Solange die Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule nicht überschreiten, haben Eltern einen Anspruch auf einen Schulplatz an der gewählten Schule. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, entscheidet die Schulleitung anhand verschiedener Kriterien über die Aufnahme und berücksichtigt dabei Härtefälle.

Welche Aufnahmekriterien gibt es?

Die Aufnahmekriterien sind in §1 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe 1 (APO S I) zu finden.  Folgende Kriterien werden demnach berücksichtigt:

  • Geschwisterkinder
  • Ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen
  • Ausgewogenes Verhältnis von Schüler*innen unterschiedlicher Herkunftssprache
  • Schulwege
  • Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule
  • Losverfahren

Sollten mehr Anmeldungen eingehen als Schulplätze zur Verfügung stehen, wählt die Schulleitung nach ein oder mehreren der oben genannten Kriterien aus.

Woher weiß ich, welche Aufnahmekriterien angewendet werden?

Nach welchen Kriterien die Schulen ihre Schüler*innen auswählen, können Sie bei den jeweiligen Schulen erfragen.

An wen kann ich mich bei spezifischen Fragen zum Anmeldeverfahren und zum Aufnahmeverfahren wenden?

Bei Fragen zu dem Aufnahmeverfahren an den einzelnen Schulen klontaktieren Sie bitte direkt die jeweiligen Schulen. Bei allgemeinen Fragen zur Schulanmeldung können Sie sich bei den folgenden Ansprechpersonen melden: Schulen/Wilnsdorf

Darf ich mein Kind an mehreren Schulen anmelden?

Nein, Sie dürfen Ihr Kind nur an einer weiterführenden Schule anmelden.

Mein Kind hat sonderpädagogischen Förderbedarf: Wo finde ich Informationen?