Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug einer Gemeinde, um ihre städtebauliche Entwicklung zu gestalten und zu lenken. Alle baulichen und sonstigen Nutzungen von Flächen im Gemeindegebiet kann die Gemeinde in Eigenverantwortung regeln, im Rahmen der übergeordneten Gesetze, der Raumordnung und natürlich unter Berücksichtigung öffentlicher und privater Belange.
Die Bauleitplanung wird in einem zweistufigen Verfahren vollzogen: zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt, anschließend werden in der verbindlichen Bauleitplanung Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche aufgestellt.
Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist dargestellt, welche Art der Bodennutzung für die Flächen im Gemeindegebiet vorgesehen sind (Flächen für Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft, Naturschutz, Sondergebiete etc.).
Bebauungspläne (rechtskräftig)
Bebauungspläne werden grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt. Sie umfassen Teile des Gemeindegebiets und regeln die Bodennutzung der einzelnen Grundstücke. Die unter dem nachfolgenden Link zu findenden Bebauungspläne sind durch Beschluss des Rates der Gemeinde Wilnsdorf rechtsverbindlich.
Bebauungspläne der Gemeinde Wilnsdorf (dargestellt im Geoportal des Kreises Siegen-Wittgenstein)
Weitere Satzungen
Darüber hinaus hat die Gemeinde Wilnsdorf eine Stellplatzsatzung erlassen. Die am 6. November 2021 in Kraft getretene Rechtsvorschrift regelt für künftige Bauvorhaben oder wesentliche Änderungen, dass eine ausreichende Zahl von Stellplätzen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums bereitgestellt werden muss:
Stellplatzsatzung der Gemeinde Wilnsdorf (PDF, 352 kB)
Öffentlichkeitsbeteiligung (in laufenden Verfahren)
An allen Verfahren zur Aufstellung, Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplanes oder eines Bebauungsplanes ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Das Baugesetzbuch (§ 3, Absätze 1 und 2) sieht zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor: die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung des Planentwurfes.
Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird zu Beginn des Verfahrens über die allgemeinen Planungsabsichten informiert, oftmals in Form von Informationsveranstaltungen. In der zweiten Stufe wird der Planentwurf öffentlich ausgelegt. In beiden Beteiligungsformen können Interessierte ihre Anregungen an die Gemeinde adressieren. Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden anschließend von der Gemeindeverwaltung geprüft und sind Gegenstand der abschließenden öffentlichen Entscheidung des Rates (Satzungsbeschluss).
Sofern zurzeit die Öffentlichkeit an Planverfahren zu beteiligen ist, finden Sie nachfolgend einen Hinweis:
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