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In Planung befindliche Neubaugebiete

Mehr als 60 Hektar hat die Gemeinde Wilnsdorf für neue Wohnbauflächen reserviert. Die Realisierung der Neubaugebiete folgt einer Prioritätenliste, der der Gemeinderat beschlossen hat.

Nachfolgend finden Sie Informationen zu jenen Neubaugebieten, deren Planungen am weitesten fortgeschritten sind (Stand 08/2023). Im Anschluss erklären wir die wichtigsten Verfahrensschritte auf dem Weg von einer potentiellen Wohnbaufläche zu einem bebaubaren Grundstück.

"Dutenbach" in Rinsdorf

  • Nordosthanglage am Ende der Anliegerstraße "Im Dudenbach"
  • ca. 8 Bauplätze, Grundstücksgrößen ab ca. 400 m²
  • allgemeines Wohngebiet
  • zweigeschossige Bauweise, je Gebäude sind maximal zwei Wohnungen zulässig
  • Planungsstand: der Bebauungsplan ist bereits rechtsverbindlich, die Grundstücke sollen bis Jahresende 2023 erschlossen sein, die Vermarktung ist für das erste Quartal 2024 geplant 
  • weitere Infos: www.wilnsdorf.de/neubaugebiet-dutenbach

"Auf'm Hofacker II" in Wilgersdorf

  • leicht geneigter Südwesthang östlich des Friedhofes
  • voraussichtlich ca. 49 Bauplätze, Grundstücksgrößen ca. 500 bis 600 m²
  • reines Wohngebiet
  • eingeschossige Bauweise
  • Planungsstand: der Entwurf des Bebauungsplanes samt Begründung und Umweltbericht ist erstellt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand statt, die Umleitung ist eingeleitet; gegenwärtig wird die Öffentliche Auslegung der Planunterlagen vorbereitet

"Dörrstruth" in Anzhausen

  • leicht geneigter Südhang westlich "Deuzer Straße"
  • voraussichtlich ca. 18 Bauplätze
  • reines Wohngebiet, eingeschossige Bauweise
  • Planungsstand: der Entwurf des Bebauungsplanes samt Begründung ist erstellt; gegenwärtig wird am Planungskonzept gearbeitet (insbesondere Entwässerungsplanung) und die Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorbereitet

"Im Strüthchen II" in Wilden

  • leicht geneigter Nordhang südlich der "Struthstraße"
  • voraussichtlich ca. 25 Bauplätze
  • reines Wohngebiet, eingeschossige Bauweise
  • Planungsstand: das Verfahren zur Erstellung eines Bebauungsplanes ist eingeleitet, gegenwärtig wird am Planungskonzept und Umweltbericht gearbeitet

"Höhwäldchen" in Wilnsdorf

  • Südhanglage zwischen B54, L722 sowie Tennisanlage und Altenheim
  • voraussichtlich ca. 100 bis 120 Bauplätze
  • allgemeines Wohngebiet, überwiegend eingeschossige Bauweise
  • Planungsstand: das Verfahren zur Erstellung eines Bebauungsplanes ist eingeleitet, gegenwärtig wird am Planungskonzept gearbeitet

"Bösenbergstal" in Ober-/ Niederdielfen

  • Osthanglage oberhalb der "Erlenstraße"
  • voraussichtlich ca. 20 Bauplätze
  • reines Wohngebiet, eingeschossige Bauweise
  • Planungsstand: gegenwärtig wird das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes vorbereitet

Arbeitsreiche Planungsverfahren

Bis aus einer potentiellen Wohnbaufläche ein bebaubares Grundstück in einem Neubaugebiet wird, dauert es oftmals viele Jahre oder gar Jahrzehnte. Das liegt an den vielen, arbeitsreichen Verfahrensschritten, die zu absolvieren sind:

  • Beschluss des Rates zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
  • Umweltprüfung (Artenschutz, Umweltbericht)
  • Erarbeiten eines Planungskonzeptes
  • ggf. ein Umlegungsverfahren
  • Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange
  • Beteiligung der Öffentlichkeit
  • Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat (Rechtskraft durch Bekanntmachung)
  • technische Erschließung des Neubaugebiets (Kanal-, Wasserleitungs-, Straßenbau etc.)
Begriffserklärungen:
Bebauungsplan

In einem Bebauungsplan legt die Gemeinde Wilnsdorf fest, wie sich ein bestimmter Teil des Gemeindegebiets – eine Gruppe von Grundstücken oder ein ganzes Baugebiet – entwickeln soll: welche Grundstücksnutzung erlaubt ist (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Gemeinbedarf etc.), wie die Grundstücke bebaut werden dürfen (erlaubte Geschossanzahl, Dachform etc.) und wie Eingriffe in die Natur zu kompensieren sind, die mit der Erschließung und Bebauung des Gebietes einhergehen.

Der Bebauungsplan entsteht in mehreren Schritten: Zunächst gibt der Gemeinderat mit dem Aufstellungsbeschluss den Startschuss für die Erstellung (oder Änderung) des Planes. Danach erarbeitet die Verwaltung einen ersten Entwurf inklusive Umweltbericht. Dieser wird öffentlich ausgelegt und betroffenen Fachbehörden zur Stellungnahme weitergeleitet. Alle fristgerecht eingegangenen Anregungen werden abschließend dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Umweltprüfung bzw. Umweltbericht

Die Umweltprüfung ist zwingend Teil des Bebauungsplanverfahrens. Im Zuge der Umweltprüfung muss die Kommune untersuchen, welche Auswirkungen das geplante Bauvorhaben auf Pflanzen, Tiere, Boden, Wasser, Luft und Klima hat. Oftmals sind dafür detaillierte, zeitintensive Artenschutzgutachten nötig.

Außerdem muss die Gemeinde im daraus resultierenden Umweltbericht darstellen, mit welchen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen die Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß Bundesnaturschutzgesetz kompensiert werden sollen.

Planungskonzept

Das Planungskonzept beschäftigt sich mit der Frage, wie ein Neubaugebiet technisch erschlossen werden kann: wie die geplanten Grundstücke mit Wasser, Strom, Gas und Telekommunikation versorgt werden sollen, wie Entwässerung und Abwasserbeseitigung erfolgen können, wie der Verkehr zu lenken ist u.ä.

Umlegung

Zu groß, zu klein, zu schmal, unförmig zugeschnitten: Nicht jedes Grundstück ist nach Lage, Form und Größe von vornherein als Baugrundstück geeignet. Manchmal müssen die Verhältnisse neu geordnet werden, damit baureife Grundstücke entstehen können, gerade bei bis dahin landwirtschaftlich genutzten Flächen. Dazu stößt die Gemeinde Wilnsdorf die sogenannte Umlegung an, ein im Baugesetzbuch geregeltes Grundstücksflächentauschverfahren. Vereinfacht ausgedrückt erhalten dadurch alle Beteiligten, die ein Grundstück ins Verfahren einbringen, auch wieder ein (dann bebaubares) Grundstück. Außerdem werden im Zuge des Umlegungsverfahren öffentliche Flächen für Straßen etc. geschaffen. Grundlage des Umlegungsverfahrens ist ein Bebauungsplanentwurf oder beschlossener Bebauungsplan.

Auch wenn alle Beteiligten meist an einem zügigen Verfahren interessiert sind – Grundstückseigentümer erhalten baureife Grundstücke, die sie veräußern oder selbst bebauen können; die Kommune kann die Entwicklung des Baugebietes vorantreiben und die notwendigen öffentlichen Flächen schaffen – dauert die Umlegung erfahrungsgemäß mehrere Jahre.

Öffentlichkeitsbeteiligung

An allen Verfahren zur Aufstellung, Änderung oder Ergänzung eines Bebauungsplanes ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Das Baugesetzbuch (§ 3, Absätze 1 und 2) sieht zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor: die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung des Planentwurfes.

Bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird zu Beginn des Verfahrens über die allgemeinen Planungsabsichten informiert, oftmals in Form von Informationsveranstaltungen. In der zweiten Stufe wird der Planentwurf öffentlich ausgelegt. In beiden Beteiligungsformen können Interessierte ihre Anregungen an die Gemeinde adressieren. Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden anschließend von der Gemeindeverwaltung geprüft und sind Gegenstand der abschließenden öffentlichen Entscheidung des Rates (Satzungsbeschluss).

Auf beide Beteiligungsformen weist die Gemeinde Wilnsdorf in den Medien und ihren eigenen Kanälen (Webseite, Social Media) hin.