Landschaftsplan für die Gemeinde Wilnsdorf
Mitte September 2011 ist der Landschaftsplan Wilnsdorf in Kraft getreten.
Der Landschaftsplan bildet die Grundlage für den Schutz sowie die Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft im Außenbereich der Gemeinde Wilnsdorf.
5 Jahre hat die Aufstellung der Satzung über den Landschaftsplan Wilnsdorf mit dem dazugehörigen umfangreichen Planwerk insgesamt in Anspruch genommen. Am 22. September 2006 hatte der Kreistag Siegen-Wittgenstein auf Antrag des Rates der Gemeinde Wilnsdorf die Aufstellung des Landschaftsplanes Wilnsdorf beschlossen und damit die Kreisverwaltung beauftragt, die fachlichen Grundlagen erarbeiten zu lassen.
Nach einer intensiven Erfassung des Zustandes von Natur und Landschaft in der Gemeinde Wilnsdorf und einer darauf basierenden Erarbeitung eines ersten Landschaftsplanentwurfes schloss sich eine fast zweijährige Phase an, in der die Öffentlichkeit umfangreiche Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Planung hatte. Hier konnten Bürger/innen, Eigentümer/innen und öffentliche Planungsträger ihre Anregungen einbringen und Bedenken vortragen. Davon wurde auch Gebrauch gemacht. Hierdurch kam es auch zu verschiedenen Veränderungen der Planinhalte.
In seiner Sitzung am 8. April 2011 setzte sich dann wieder der Kreistag mit den Inhalten des Landschaftsplanes und den vorgetragenen Anregungen / Bedenken auseinander, traf dazu seine Abwägungsentscheidungen und beschloss den Landschaftsplan als rechtsverbindliche Satzung. Mit der öffentlichen Bekanntmachung des Kreises Siegen-Wittgenstein vom 07.09.2011 wurde der Landschaftsplan Wilnsdorf rechtskräftig.
Der Landschaftsplan Wilnsdorf als zentrales Instrument für die nachhaltige Sicherung und Entwicklung von Natur und Landschaft beinhaltet
- die Ausweisung der Naturschutzgebiete "Gernsdorfer Weidekämpe", "Weißbachtal", "Grube Neue Hoffnung", "Oberes Langenbachtal" und "Wildenbachtal" in einer Gesamtgröße von 222,7 ha,
- die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes in einer Gesamtgröße von 6.250 ha, teilweise mit Festsetzung von insgesamt 8 Umbruchverbotszonen in einer Gesamtgröße von 112,2 ha,
- die Unterschutzstellung von 12 Naturdenkmalen sowie
- die Festsetzung von 24 geschützten Landschaftsbestandteilen auf einer Gesamtfläche von 62 ha.
Darüber hinaus beinhaltet der Landschaftsplan Wilnsdorf über 450 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, die zu einer Verbesserung des Zustandes von Natur und Landschaft beitragen sollen. Dazu gehören insbesondere Anpflanzungen, die Beseitigung von Fehlbestockungen, Waldumbaumaßnahmen, Maßnahmen an Fischteichen, die Anlage und Entwicklung von Waldmänteln und -rändern, die Renaturierung von Quellen und Fließgewässern, die Anlage und Entwicklung von Uferrandstreifen sowie die Bewirtschaftung und Pflege von Grünlandflächen. Alle Maßnahmen werden einvernehmlich mit den Grundstückseigentümern umgesetzt.
Auch der Rat der Gemeinde Wilnsdorf wurde mehrfach mit dem Landschaftsplan befasst und stimmte dem abschließenden Planentwurf am 10. Februar 2011 zu. Grundlage dieser Zustimmung war neben der weitgehenden Berücksichtigung gemeindlicher Planungsbelange insbesondere auch die große Akzeptanz der Planung in der Bürgerschaft.
Bereits während der Planung konnten verschiedene Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen umgesetzt werden. Kreisverwaltung und Gemeinde hoffen nun bei der weiteren Umsetzung des umfangreichen Maßnahmenpaketes des Landschaftsplanes auch künftig auf eine große Unterstützung und Mitwirkung der Bürger/innen, Grundstückseigentümer/innen, Landwirte, Waldbesitzer und Planungsträger. Zur Finanzierung können grundsätzlich Fördermittel, die Anerkennung als Naturausgleichsmaßnahme oder Ersatzgelder dienen. Nähere Auskunft dazu erteilt die Kreisverwaltung.